Familienerholung

Familienerholung für Alleinerziehende: So erhalten Sie finanzielle Unterstützung
Als Alleinerziehende*r steht man oft vor der Herausforderung, den Alltag allein zu meistern – und dabei bleibt wenig Zeit und Geld für Erholung. Doch gemeinsame Auszeiten sind wichtig für die Gesundheit und stärken die Familienbande. Doch Urlaube sind oft teuer und für viele Familien schwer finanzierbar. Hier kommt die Familienerholung ins Spiel: Verschiedene Bundesländer unterstützen einkommensschwache Familien mit Zuschüssen für Erholungsaufenthalte. So wird es möglich, gemeinsam eine Pause vom Alltag einzulegen und die Familiengemeinschaft zu stärken.
Hier erfahren Sie, wie Sie diese nutzen können.
Warum Familienerholung nutzen?
- Erholung und Entspannung: Zeit abseits des stressigen Alltags, um gemeinsam neue Energie zu tanken
- Familiengemeinschaft stärken: Gemeinsame Erlebnisse und intensive Zeit miteinander
- Gesundheitliche Vorteile: Stressabbau, Verbesserung des Wohlbefindens aller Familienmitglieder
- Soziale Teilhabe: Kontakte mit anderen Familien, die in ähnlichen Lebenssituationen sind
- Kostengünstiger Urlaub: Dank finanzieller Unterstützung wird ein Urlaub auch für einkommensschwache Familien erschwinglich
Nicht jede Familie kann automatisch eine staatliche Unterstützung für Familienerholung erhalten.
Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
- Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt im Bundesland, das die Unterstützung gewährt
- Ein bestimmtes Einkommen darf nicht überschritten werden (Grenzen variieren je nach Bundesland)
- Anspruchsberechtigt sind Eltern und Alleinerziehende mit Kindern bis 18 Jahre oder mit einer Behinderung, für die ein Kindergeldanspruch besteht
In 11 von 16 Bundesländern erhalten Familien mit geringem Einkommen Zuschüsse für Erholungsaufenthalte. Die Höhe der Förderung variiert je nach Bundesland.
Wer kann gefördert werden? Alleinerziehende mit Kindern bis 18 Jahren (oder Kindern mit Behinderung, für die Kindergeld bezogen wird).
Wo wird der Antrag gestellt? Die Anträge werden von Wohlfahrtsverbänden, Jugendämtern oder Sozialministerien bearbeitet. Fragen Sie bei Ihrer örtlichen Behörde nach!
Wann wird der Antrag gestellt? Vor Reiseantritt – entweder für jedes Kind oder jedes Familienmitglied.
Damit Familienerholung auch für finanziell eingeschränkte Haushalte möglich ist, gibt es zwei Formen der finanziellen Hilfe:
Förderung: Diese ist abhängig vom Bundesland, in dem Sie wohnen. Ob Sie als Einwohnerin Sachsens Anspruch haben, erfahren Sie hier:
Zuschuss: Diese Ermäßigungen gelten unabhängig vom Bundesland und werden direkt bei den Familienferienstätten beantragt. Nutzen Sie den Rechner für begünstigte Preise.
Über das Portal „Urlaub mit Familie“ - https://www.urlaub-mit-der-familie.de - können Sie Ihre Anfrage gleichzeitig an um die 50 Familienferienstätten richten. Sie erhalten eine Antwort mit passenden und verfügbaren Reisezielen und können direkt buchen.
Sie können aber auch direkt einzelne Familienferienstätten kontaktieren. Alle dazugehörigen Häuser finden Sie bei der BAG Familienerholung in der Liste der Familienferienstätten: https://www.bag-familienerholung.de/liste-der-familienferienstaetten/
Auf dergleichen Webseite finden Sie außerdem Broschüren und Kataloge zur Bestellung oder zum Download.
Informationen für Erholungsangebote für Pflegebedürftige, Angehörige mit Pflegeverantwortung oder Menschen mit Behinderung, finden Sie ebenfalls auf den Seiten der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung.
Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienerholung
Die Antragsstellung erfolgt über die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege oder Familienverbände.
Informationen, Antragsformulare und Ansprechpartner sind hier zu finden:
Welche Stellen bei Ihnen vor Ort für die Antragsstellung zuständig sind und welche Förderbedingungen gelten, erfahren Sie im Informationsblatt zur Förderung von Familienurlaub. Dieses finden Sie unter „Downloads“ auf der oben aufgeführten Seite des KSV Sachsen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch in unserer ALISA-Kontakstelle Leipzig.
Tipps
Fragen Sie nach: Viele Familienferienstätten haben eigene Sozialfonds oder Spendenmittel für besondere Härtefälle.
Planen Sie frühzeitig: Informieren Sie sich rechtzeitig über Fristen und Voraussetzungen.
Nutzen Sie Beratungsangebote: Wohlfahrtsverbände und Jugendämter helfen bei der Antragstellung.
Fazit
Ein Familienurlaub muss kein unerreichbarer Traum sein. Mit den richtigen Informationen und etwas Vorbereitung können auch Alleinerziehende finanzielle Unterstützung für einen erholsamen Urlaub erhalten.