Wann gelte ich als Alleinerziehend?

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Alleinerziehend?

Den Alltag mit Kindern allein zu stemmen erfordert Kraft und Organisation. Hier erfahren Sie klar und direkt, wann Sie offiziell als alleinerziehend gelten – und welche Unterstützung Ihnen zusteht.

Sie gelten als alleinerziehend, wenn Sie allein mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren in einer Wohnung leben und es großziehen.

  • Sie leben mit Ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohneinheit.
  • Kein weiterer Erwachsener lebt in Ihrem Haushalt – außer ein eigenes volljähriges Kind, für das Sie noch Kindergeld oder Kinderfreibetrag erhalten.
  • Auch Großeltern oder Pflegeeltern können alleinerziehend sein, wenn sie allein für Erziehung und Pflege sorgen.
  • Der Status ist unabhängig vom Sorgerecht.

Neue Partnerschaft:
Ziehen Sie mit einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin zusammen (eheähnliche Gemeinschaft), entfällt der steuerrechtliche Status als alleinstehend – auch wenn es nicht der leibliche Elternteil des Kindes ist.

Betreuungsanteil beim Wechsel:
Das Kind sollte mindestens 70 % der Zeit bei Ihnen leben, um den vollen steuerlichen Entlastungsbetrag zu erhalten. Beim klassischen 50/50-Wechselmodell gilt keiner der Elternteile als alleinerziehend.

Ausnahme Wohngemeinschaft:
Leben Sie mit mehreren Erwachsenen in einer reinen Wohngemeinschaft ohne Lebenspartnerschaft, bleibt Ihr Alleinerziehendenstatus erhalten.

Finanzielle Entlastungen im Überblick

Der Status als alleinerziehend öffnet Ihnen Zugang zu konkreten finanziellen Hilfen.

Steuerlicher Entlastungsbetrag (1. Kind) 4.260 € pro Jahr, § 24b EStG

Erhöhung je weiteres Kind + 240 € pro Jahr

Steuerklasse II
Als Alleinerziehende(r) können Sie die Steuerklasse II beantragen. Diese berücksichtigt den Entlastungsbetrag direkt im monatlichen Lohnsteuerabzug – Sie haben also sofort mehr Netto.

Unterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil keinen oder unregelmäßigen Unterhalt, haben Sie beim Jugendamt Anspruch auf Unterhaltsvorschuss – seit einigen Jahren ohne Zeitbegrenzung bis zur Volljährigkeit des Kindes.

Landeserziehungsgeld Sachsen
Sachsen unterstützt Sie im Anschluss an das Elterngeld unter bestimmten Einkommensgrenzen. Prüfen Sie Ihren Anspruch frühzeitig beim zuständigen Landesamt.

Wie weise ich nach, dass ich alleinerziehend bin?

Nachweise werden u. a. beim Einwohnermeldeamt, bei der Schuleinschreibung oder der Bank verlangt.

Eltern waren verheiratet

Gerichtsbeschluss zum Sorgerecht
Der Beschluss des Familiengerichts über die Sorge- oder Umgangsregelung ist Ihr zentraler Nachweis.

Abschrift aus dem Familienbuch (bei gemeinsamem Sorgerecht)
Lebt Ihr Kind überwiegend bei Ihnen, obwohl das Sorgerecht geteilt ist, erhalten Sie diese Abschrift beim Standesamt.

Haushaltsbescheinigung
Eine aktuelle Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts bestätigt, dass keine weiteren Personen in Ihrer Wohnung gemeldet sind.

Eltern waren nicht verheiratet

Sorgeerklärung
Wurde eine Sorgeerklärung beim Notar oder Jugendamt abgegeben, gilt diese als Nachweis.

Negativattest / Negativbescheinigung
Ohne Sorgeerklärung hat grundsätzlich die Mutter das alleinige Sorgerecht. Das Negativattest – eine Auskunft aus dem Sorgeregister – stellt das örtliche Jugendamt aus. Dies ist Ihr wichtigstes Dokument für alle behördlichen Belange.

Wichtig:

Es gilt immer die aktuellste Entscheidung zum Sorgerecht. Spätere Gerichtsurteile – z. B. ein Sorgerechtsentzug – heben frühere Regelungen auf.

Besondere Betreuungsmodelle

Wechselmodell (ca. 50/50)

Beide Elternteile betreuen das Kind zu annähernd gleichen Teilen. In diesem Fall gilt keiner als alleinerziehend – mit Auswirkungen auf Kindergeld, Steuerklasse und Entlastungsbetrag. Individuelle Beratung empfohlen.

Weitere Informationen zum Wechselmodell

Nestmodell

Das Kind bleibt in der Wohnung, die Eltern wechseln sich ab. Der rechtliche Lebensmittelpunkt entscheidet darüber, wer Anspruch auf finanzielle Hilfen hat.

Weitere Informationen zum Nestmodell