Wann gelte ich als Alleinerziehend?

Wann alleinerziehend?  -  iStock.com/Nadezhda Deineka
Alleinerziehend?

Sie gelten als alleinerziehend, wenn Sie alleine mit einem Kind oder mehreren Kindern (unter 18 Jahren) in einer Wohnung leben und sie großziehen.

Es darf kein weiterer Erwachsener mit Ihnen in der Wohnung leben. Außer eines Ihrer eigenen Kinder ist erwachsen und Sie bekommen für dieses Kind noch Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag oder Sie leben in einer reinen Wohngemeinschaft mit mehreren Erwachsenen zusammen.

Wechseln Sie sich mit dem anderen Elternteil bei der Kinderbetreuung ab, sollten Sie darauf achten, dass das Kind / die Kinder zu mindestens 70 % der Zeit bei Ihnen leben. Beim klassischen Wechselmodell, bei dem das Kind die gleiche Zeit bei beiden Eltern lebt, gilt keiner der Elternteile als alleinerziehend.

Dabei ist der Status als „alleinerziehend“ unabhängig vom Sorgerecht. Das bedeutet auch Großeltern oder Pflegeeltern können alleinerziehend sein, wenn Sie mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Erziehung und Pflege sorgen.

Mit wem Sie in einer Wohnung zusammen leben hat Auswirkungen auf Ihre Ansprüche auf Unterhalt, Sorgerecht, Krankenkasse und so weiter.

Wie weise ich nach, dass ich alleinerziehend bin?

Der Nachweis, dass Sie alleinerziehend sind wird beim Einwohnermeldeamt, bei der Schuleinschreibung oder auch bei der Bank verlangt. Mit einer aktuellen Sorgerechtsregelung weisen Sie nach, dass Sie alleinerziehend sind.

Wenn die Eltern des Kindes verheiratet waren oder sind:

  • Weisen Sie mit Beschluss des Familiengerichtes nach, wie das Sorgerecht geregelt wurde.
  • Haben Sie nach der Trennung das gemeinsame Sorgerecht, aber Ihr Kind wohnt vorwiegend bei Ihnen, fragen Sie beim Standesamt nach einer Abschrift aus dem Familienbuch als Nachweis.

Wenn die Eltern nicht verheiratet waren:

  • Haben Sie eine Sorgeerklärung beim Notar oder Jugendamt abgegeben, zählt diese als Nachweis.
  • Ohne Sorgeerklärung hat grundsätzlich die Mutter das alleinige Sorgerecht. Der Beleg davon heißt „Negativattest“ oder „Negativbescheinigung“ und kann beim örtlichen Jugendamt beantragt werden.

Es gilt immer die aktuellste Entscheidung bezüglich des Sorgerechts. Neuste gerichtliche Urteile (z.B. Sorgerechtsentzug wegen Gefährdung des Kindeswohls) können vorher vereinbarte Regelungen aufheben.