Namensrecht

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Namensrecht

Nach Ihrer Scheidung bleibt Ihr Ehename bestehen. Aber Sie haben auch die Möglichkeit Ihren Geburtsnamen wieder anzunehmen. Dafür müssen Sie einen Antrag bei Ihrem Standesamt einreichen.

Ihr Kind behält nach der Scheidung den Familienname.

Heiraten Sie erneut und Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist es möglich, dem Kind Ihren neuen Ehenamen zu geben. Ist der andere Elternteil des Kindes mit sorgeberechtigt oder Ihr Kind trägt dessen Nachnamen, ist die Einwilligung dieses Elternteils nötig. Ist Ihr Kind 5 Jahre alt, muss es ebenfalls in die Namensänderung einwilligen.