Taschengeld
Grundsätzlich gilt: Sie allein entscheiden, ob Sie Ihrem Kind Taschengeld zahlen und wie hoch dieses ist. Dazu gibt es keine gesetzlichen Regelungen.
Tiefere Ausführungen
Taschengeld ist ein Geldbetrag, den Eltern ihren Kindern regelmäßig zur freien Verfügung geben, um ihnen den verantwortungsbewussten Umgang mit Geld beizubringen und finanzielle Eigenständigkeit zu fördern. Es soll den Kindern ermöglichen, erste Erfahrungen im Umgang mit Geld zu sammeln und ihnen eine gewisse finanzielle Selbstständigkeit gewähren.
Die Höhe des Taschengeldes variiert je nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben für die Höhe des Taschengeldes in Deutschland, sondern es ist von Familie zu Familie unterschiedlich. Die Eltern können das Taschengeld individuell festlegen, sollten jedoch in der Regel die Bedürfnisse und Möglichkeiten des Kindes berücksichtigen.
Gemäß den Empfehlungen der Taschengeldtabelle liegt das durchschnittliche Taschengeld für 6- bis 7-jährige Kinder bei etwa 1,50 Euro pro Woche und steigt mit zunehmendem Alter an. Für 14- bis 15-jährige Jugendliche beträgt es durchschnittlich etwa 22 Euro pro Monat, während 16- bis 17-jährige Jugendliche etwa 30 Euro pro Monat erhalten.
Taschengeld kann als Barbetrag ausgezahlt oder auf ein eigenes Konto des Kindes überwiesen werden, um den Umgang mit Geld und Bankgeschäften zu erlernen.
Es wird empfohlen, mit dem Taschengeld frühzeitig die Bedeutung von Sparen, Budgetierung und eigenen Entscheidungen im Umgang mit Geld zu vermitteln. Eltern sollten ihre Kinder dabei unterstützen, Wünsche zu priorisieren und Verantwortung für ihr eigenes Budget zu übernehmen.
Taschengeld dient nicht dazu, zusätzliche Leistungen wie Kleidung, Schulbedarf oder persönliche Geschenke abzudecken, sondern es ist als finanzielle Eigenverantwortung für das Kind gedacht. Es sollte in erster Linie dazu dienen, dass sich die Kinder ihre individuellen Wünsche finanzieren können. Dazu gehören: Getränke und Süßigkeiten, Zeitschriften, Spiele, usw. Wie viel Budget Sie für Ausgaben für das Kind einplanen sollten, rät das Deutsche Jugendinstitut.
Taschengeld sollte immer zum gleichen Termin ausgezahlt werden. Auch Kürzungen als Bestrafung oder kurzfristige Erhöhungen als Belohnung sind nicht sinnvoll. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Laut §110 BGB Taschengeldparagraph dürfen Kinder von ihrem Taschengeld rechtskräftige Geschäfte tätigen, wenn einer dieser Umstände erfüllt ist:
- Sie haben das Geld zur freien Verfügung übergeben (Das Kind kann mit dem Taschengeld alles kaufen.)
- Sie haben das Geld für einen bestimmten Zweck zur Verfügung gestellt (Sie geben dem Kind 10 Euro für Schulbücher. Das Kind darf das Geld nur für die Schulbücher ausgeben.)
- Das Geld stammt von einem Dritten für einen bestimmten Zweck oder zu freien Verfügung und Sie haben zugestimmt (Die Oma schenkt dem Kind 300 Euro für ein Fahrrad und Sie stimmen zu.)
Sind diese Umstände nicht erfüllt, ist in den meisten Fällen das Rechtsgeschäft Ihres Kindes schwebend unwirksam und Sie können vom Verkäufer das Geld zurück verlangen. Mit diesem Gesetz wird den Kindern ermöglicht, selbst Erfahrungen mit Geld zu machen und den Eltern die Chance zu geben, Kaufentscheidungen ohne Zustimmung oder entgegen ausgesprochener Verbote rückgängig zu machen. Prüfen Sie bitte im Einzelfall die Rechtslage.