Mitentscheiden

Als Kind mitentscheiden - iStock.com/Tyas drawing
Mitentscheiden

Bei einigen Entscheidungen muss per Gesetz die Zustimmung Ihres Kindes aktiv eingeholt werden. Dies gilt beim Namensrecht sowie beim alleinigen Sorgerecht.

Im Falle einer Scheidung behält das Kind den Familienname. Heiraten Sie erneut und Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist es möglich, dem Kind Ihren neuen Ehenamen zu geben. Ist der andere Elternteil des Kindes mit sorgeberechtigt oder Ihr Kind trägt dessen Nachnamen, ist die Einwilligung dieses Elternteils nötig. Ist Ihr Kind 5 Jahre alt, muss es ebenfalls in die Namensänderung einwilligen.

Stellt ein Elternteil Antrag auf Alleinsorge und das Kind ist 14 Jahre alt, kann es der Übertragung der Alleinsorge auf diesen Elternteil widersprechen.