Elterngeld

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Elterngeld

Elterngeld ist eine Leistung des Bundes für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen nach der Geburt weniger oder gar nicht zu arbeiten, um ihr Kind zu betreuen und zu erziehen. Elterngeld gibt es für alle Paare und Alleinerziehende, die im letzten Kalenderjahr vor der Geburt Ihres Kindes gemeinsam weniger als 175.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen hatten.

Mit Elterngeld können Sie gar nicht erwerbstätig sein, aber Sie können auch bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten, studieren oder eine Ausbildung absolvieren.

Für Alleinerziehende gelten spezifische Regelungen sowohl für das Basiselterngeld als auch für das Elterngeld Plus.

Basiselterngeld

Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist für maximal einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie zwei zusätzliche Monate erhalten.

Das Basiselterngeld steht Alleinerziehenden wie anderen Eltern zu und orientiert sich am Einkommen vor der Geburt des Kindes. Es ersetzt bis zu 67% des wegfallenden Einkommens, jedoch höchstens 1.800 Euro pro Monat. Eltern mit kleinen Einkommen oder keinem Einkommen vor der Geburt bekommen den Mindestbetrag. Die Bezugsdauer beträgt zwischen 12 und 24 Monaten. Die Beträge können höher sein, falls Sie weitere Kinder haben oder Zwillinge bekommen.

ElterngeldPlus

Für Alleinerziehende bietet das Elterngeld Plus eine flexible Option. Hierbei können sie die Leistung länger beziehen, jedoch wird der Betrag halbiert und dafür über einen doppelt so langen Zeitraum ausgezahlt. Das ermöglicht eine längere Phase der Teilzeitbeschäftigung. Das ElterngeldPlus liegt zwischen 150 und 900 Euro pro Monat.

Diese Regelungen wurden eingeführt, um Alleinerziehende besser zu unterstützen und eine Balance zwischen Kindererziehung und Berufstätigkeit zu ermöglichen.

Ausnahmen für ElterngeldPlus und besondere Lebenslagen

Um besonderen Lebenslagen und Belastungssituationen gerecht zu werden, gibt es für folgende Konstellationen Ausnahmen von der Neuregelung zum parallelen Elterngeldbezug:

  • Eltern von besonders früh geborenen Kindern, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden,
  • Eltern von Zwillingen, Drillingen und weiteren Mehrlingen sowie
  • Eltern neugeborener Kinder mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, für die sie den Geschwisterbonus erhalten.

Diese Eltern können weiterhin Basiselterngeld für mehr als einen Monat gleichzeitig beziehen.

Partnerschaftsbonus

Mit dem Partnerschaftsbonus können auch Sie als Alleinerziehende oder Alleinerziehender zusätzlich für 2, 3 oder 4 aufeinander folgende Monate ElterngeldPlus erhalten, vorausgesetzt Sie arbeiten in diesen Monaten zwischen 24 und 32 Stunden durchschnittlich pro Woche.

Der Partnerschaftsbonus kann für alle Geburten nach dem 01.09.2021 beantragt werden. Der Partnerschaftsbonus beträgt je nach Ihrem Einkommen vor der Geburt zwischen 150 Euro und 900 Euro.

Haben Sie mehrere Kinder (Zwillinge oder ältere Geschwister) können Sie Zuschläge bekommen. Mit dem Elterngeld-Rechner können Sie unverbindlich ausrechnen lassen, wie hoch Ihr Elterngeld und der Partnerschaftsbonus sein können.

Mehr Informationen und Beispiele:

Wie viel Elterngeld bekomme ich?

Basiselterngeld und ElterngeldPlus können miteinander kombiniert werden. Eltern haben die Möglichkeit, zwischen dem klassischen Basiselterngeld und dem flexibleren ElterngeldPlus zu wählen. Darüber hinaus können sie beide Varianten auch kombinieren, um ihre individuellen Bedürfnisse und Lebensumstände besser zu berücksichtigen.

Prüfen Sie am besten mit einem Elterngeldrechner mit Planer [https://familienportal.de/familienportal/meta/egr], welche Kombination für Sie am sinnvollsten ist und wie hoch die Beträge voraussichtlich sein werden.

Der online-Elterngeldrechner kann Ihnen eine erste Orientierung für die Höhe Ihres Elterngeldanspruchs geben. Weitere Informationen, sowie den Elterngeldrechner finden Sie auf www.familienportal.de

Elterngeld müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragen. Die zuständige Elterngeldstelle ist abhängig von Ihrem Wohnort. Mit dem kostenlosen Antragsassistenten „ElterngeldDigital“ können Sie auch einen elektronischen Antrag auf Elterngeld stellen: www.elterngeld-digital.de

Einschränkungen

Basiselterngeld können Sie nur in den ersten 14 Lebensmonaten Ihres Kindes bekommen.

Automatisch gelten für Sie als Mutter des Kindes, die Lebensmonate in denen Sie Mutterschaftsgeld oder anderen Mutterschaftsleistungen bekommen, als Monate in denen Sie Basiselterngeld erhalten. Das heißt, egal ob Sie Basiselterngeld beantragt haben oder nicht, diese Monate werden von Ihren Monaten, in denen Sie Basiselterngeld bekommen könnten, abgezogen. In diesen Monaten können Sie weder Partnerschaftsbonus noch ElterngeldPlus bekommen.

Auch Monate, in denen Sie während des Mutterschutzes von Ihrer privaten Krankenversicherung Krankentagegeld erhalten haben, gelten als Basiselterngeld-Monate.

Voraussetzungen für Alleinerziehende

Unter zwei Voraussetzungen gelten Sie als alleinerziehend:

  • Sie wohnen mit Ihren Kind zusammen. Der andere Elternteil wohnt nicht mit Ihnen und nicht mit Ihrem Kind zusammen.
  • Sie gelten steuerrechtlich als alleinerziehend. Das heißt, Sie können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommen. Diesen erhalten Sie im Normalfall nur, wenn Sie nicht mit einer anderen erwachsenen Person zusammen leben und wohnen. Bei Fragen berät Sie das Finanzamt oder ein Steuerberater.

Außerdem ist es in folgenden Fällen möglich, wie ein alleinerziehender Elternteil Elterngeld zu erhalten:

  • Es ist für den anderen Elternteil unmöglich das Kind zu betreuen. Gründe hierfür können Krankheit oder Behinderung sein. „Berufliche Gründe“ reichen hier nicht aus. Die medizinischen Gründe müssen zum Beispiel durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
  • Die Betreuung durch den anderen Elternteil stellt eine Gefährdung des Kindeswohls dar. Dieser Grund ist in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise wenn das Jugendamt der Auffassung ist, dass die Betreuung durch den anderen Elternteil mit Schäden für das seelische und körperliche Wohl des Kindes gerechnet werden muss.

Trifft eine dieser beiden Situationen auf Sie zu, dann haben Sie denselben Elterngeldanspruch wie Elternpaare unter der Voraussetzung, dass Sie mit dem Kind zusammenwohnen sowie steuerrechtlich als alleinerziehend gelten. Das heißt, Sie können das komplette Elterngeld alleine beanspruchen, also auch die 2 zusätzlichen Monate des Basiselterngeldes und den Partnerschaftsbonus bekommen.

Wieviel Elterngeld bekommen Verwitwete und Waisen?

Informationen unter "Witwenrente und Waisenrente"