Elterngeld
Elterngeld ist eine Leistung des Bundes für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll Ihnen ermöglichen, nach der Geburt Ihres Kindes weniger oder gar nicht zu arbeiten, um Zeit für Betreuung und Erziehung zu haben. Elterngeld steht Paaren ebenso wie Alleinerziehenden zu, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen im Kalenderjahr vor der Geburt unter 175.000 Euro lag.
Während des Elterngeldbezugs müssen Sie nicht erwerbstätig sein, können aber bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten, studieren oder eine Ausbildung absolvieren. Gerade für Alleinerziehende ist diese Flexibilität wichtig, da Betreuung, Organisation und finanzielle Verantwortung oft allein getragen werden.
Für Alleinerziehende gelten besondere Regelungen beim Basiselterngeld, beim ElterngeldPlus und beim Partnerschaftsbonus.
Online Elterngeldantrag
Das Basiselterngeld orientiert sich am Einkommen vor der Geburt Ihres Kindes und ersetzt bis zu 67 % des wegfallenden Einkommens, höchstens 1.800 Euro pro Monat. Eltern mit geringem oder keinem Einkommen erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro.
- Bezugsdauer: 12 Monate, für Alleinerziehende bis zu 14 Monate
- Gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist nur für einen Monat möglich
- Alleinerziehende können die zwei zusätzlichen Monate allein nutzen
- Zuschläge sind möglich, z. B. bei Mehrlingsgeburten oder weiteren Kindern
Für Alleinerziehende bietet das ElterngeldPlus eine besonders flexible Option. Der monatliche Betrag wird im Vergleich zum Basiselterngeld halbiert, dafür aber über einen doppelt so langen Zeitraum ausgezahlt. Das schafft mehr Planungssicherheit und erleichtert den schrittweisen Wiedereinstieg in den Beruf.
Das ElterngeldPlus liegt zwischen 150 und 900 Euro pro Monat. Es eignet sich besonders, wenn Sie in Teilzeit arbeiten möchten oder müssen und gleichzeitig ausreichend Zeit für Ihr Kind benötigen.
Diese Regelung wurde eingeführt, um Alleinerziehende gezielt zu entlasten und eine bessere Balance zwischen Kindererziehung und Berufstätigkeit zu ermöglichen.
Um besonderen Belastungssituationen gerecht zu werden, gibt es Ausnahmen von den Einschränkungen beim parallelen Bezug von Elterngeld. Diese gelten unter anderem für:
- Eltern von besonders früh geborenen Kindern (mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin),
- Eltern von Zwillingen, Drillingen oder weiteren Mehrlingen,
- Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung sowie von Geschwisterkindern mit Behinderung, für die ein Geschwisterbonus besteht.
In diesen Fällen ist es weiterhin möglich, Basiselterngeld für mehr als einen Monat gleichzeitig zu beziehen. Damit wird anerkannt, dass diese Lebenslagen mit einem deutlich erhöhten organisatorischen, zeitlichen und emotionalen Aufwand verbunden sind.
Auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus erhalten. Voraussetzung ist, dass Sie 2, 3 oder 4 Monate in Folge zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten.
- Höhe: 150 bis 900 Euro pro Monat
- Gilt für Geburten ab dem 01.09.2021
- Zuschläge möglich bei Mehrlingsgeburten oder Geschwisterbonus
Mit dem Elterngeld-Rechner können Sie unverbindlich prüfen, wie hoch Ihr Anspruch ausfällt:
Basiselterngeld und ElterngeldPlus können frei miteinander kombiniert werden. So können Sie die Variante wählen, die am besten zu Ihrer persönlichen Lebens- und Arbeitssituation passt.
Eine erste Orientierung bietet der Elterngeld-Rechner auf: www.familienportal.de
Elterngeld müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragen. Welche Stelle zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnort. Alternativ können Sie den Antrag auch online stellen:
www.elterngeld-digital.de
Es gilt Folgendes:
- Basiselterngeld ist nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes möglich
- Monate mit Mutterschaftsgeld gelten automatisch als Basiselterngeld-Monate
- Diese Monate werden von Ihrem möglichen Anspruch abgezogen
- In diesen Monaten sind kein ElterngeldPlus und kein Partnerschaftsbonus möglich
- Auch Krankentagegeld während des Mutterschutzes zählt als Basiselterngeld
Elterngeld Informationen
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld-133568
Neuregelungen für Geburten ab dem 1. April 2024
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld-und-elternzeit--185102
PDF ElterngeldPlus (in leichter Sprache)
Sie gelten als alleinerziehend, wenn:
- Sie mit Ihrem Kind zusammenleben und
- der andere Elternteil nicht mit Ihnen und dem Kind zusammenlebt, sowie
- Sie steuerrechtlich als alleinerziehend gelten (Entlastungsbetrag möglich)
Darüber hinaus können Sie Elterngeld wie ein Elternpaar erhalten, wenn:
- der andere Elternteil das Kind aus medizinischen Gründen nicht betreuen kann oder
- eine Betreuung durch den anderen Elternteil das Kindeswohl gefährden würde
In diesen Fällen können Sie den vollen Elterngeldanspruch allein nutzen, einschließlich der zwei zusätzlichen Monate und des Partnerschaftsbonus.
Für verwitwete Eltern gelten grundsätzlich dieselben Elterngeldregelungen wie für Alleinerziehende. Die genaue Ausgestaltung hängt von der individuellen Situation ab. Eine Beratung bei der zuständigen Elterngeldstelle wird empfohlen.
