ALG I

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ALG I

Das Arbeitslosengeld ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung der Bundesagentur für Arbeit. Der Bezug dieses Geldes hängt grundsätzlich davon ab, ob und wie lange Sie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Sie können entweder freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen oder bei einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis zahlt der Arbeitgeber für Sie automatisch die entsprechenden Beiträge in die Arbeitslosenversicherung ein.

Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben Sie, wenn Sie die Anwartschaftszeit erfüllen. Das heißt, wenn Sie in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Mehrere Beschäftigungsverhältnisse können zusammengerechnet werden.

Außerdem sollten Sie sich so schnell wie möglich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden. Wenn Sie nicht wissen, ob Ihr Arbeitsvertrag verlängert wird, melden Sie sich schon drei Monate vor Ende Ihres Arbeitsverhältnisses bei der Bundesagentur für Arbeit - spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit.

Um ALG I zu erhalten, müssen Sie außerdem in der Lage sein, eine versicherungspflichtige Beschäftigung auszuüben (mindestens 15 Stunden pro Woche) und selber aktiv auf der Suche nach einer Beschäftigung sein.

Weitere Fälle, in denen Sie ALG I erhalten können, finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.