Kinderzuschlag
Für Eltern, deren Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber nicht ausreicht, um auch den gesamten Bedarf der Familie zu decken, kann Kinderzuschlag (KiZ) erhalten werden. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und unterstützt Familien mit geringem Einkommen.
Die Höhe des Kinderzuschlags ist abhängig von Ihrer familiären Situation und wird individuell berechnet. Der maximale Kinderzuschlag beträgt auch im Jahr 2026 bis zu 297 Euro pro Kind und Monat.
Ihr Einkommen wird berücksichtigt: Wenn Ihr Einkommen höher ist als Ihr eigener Bedarf, verringert sich der Kinderzuschlag entsprechend. Auch das Einkommen Ihres Kindes (zum Beispiel Unterhalt, Waisenrente oder Unterhaltsvorschuss) wird teilweise bei der Berechnung berücksichtigt.
Kindergeld und Bildung & Teilhabe:
Wenn Sie Kinderzuschlag und Wohngeld beziehen, können Sie zusätzlich für Ihre Kinder Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Diese Leistungen decken u. a. Kosten für Schulbedarf, Lernförderung, kostenlose Schülerbeförderung, Mittagessen in Schule oder Kita sowie einen monatlichen Betrag für soziale und kulturelle Aktivitäten ab (z. B. Sportverein, Musikschule).
Der Kinderzuschlag wird in der Regel für jedes unverheiratete Kind bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, wenn Sie für das betreffende Kind Kindergeld beziehen und die weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Für einen Anspruch spielt auch ein Mindest-Einkommen eine Rolle: Alleinerziehende benötigen in der Regel einen Brutto-Mindesteinkommen von etwa 600 Euro pro Monat, Paare etwa 900 Euro brutto, damit überhaupt ein Anspruch geprüft werden kann.
Der Kinderzuschlag wird monatlich zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Den Antrag stellen Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Über den KiZ-Lotsen auf der Website der Familienkasse können Sie vorab prüfen, ob ein Anspruch für Sie besteht.
(Stand 01/2026)
Mehr Informationen
Die Leistungen des Bildungspakets
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Anspruch auf Kinderzuschlag ermitteln mit KiZ-Lotse
Angebot der Bundesagentur für Arbeit
