Kinderzuschlag

Für Eltern, deren Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber es nur knapp oder nicht ausreicht, um auch den gesamten Bedarf der Familie zu decken, kann Kinderzuschlag (KiZ) erhalten.

Abhängig von der Situation Ihrer Familie beträgt der Kinderzuschlag pro Kind bis zu 292 Euro pro Monat. Der Kinderzuschlag verringert sich, wenn Ihr Einkommen höher ist als Ihr eigener Bedarf. Außerdem wird auch das Einkommen Ihrer Kinder, zum Beispiel Unterhalt, Waisenrente oder Unterhaltsvorschuss, zu 45 % auf den Kinderzuschlag angerechnet, was zu entsprechenden Kürzungen führt.

Bekommen Sie Kinderzuschlag und Wohngeld, können Sie zusätzlich für Ihre Kinder Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Darin ist zum Beispiel ein kostenloses Mittagsessen in Kita und Schule oder ein Schulbedarfspaket in Höhe von 195 Euro enthalten. Auch eine Befreiung von den Kita-Gebühren ist möglich.

Der Kinderzuschuss wird für jedes unverheiratete Kind bis 25 Jahre gezahlt, wenn Sie für das betreffende Kind Kindergeld bekommen und die Mindestgrenze beim Einkommen nicht unterschritten wird. Diese liegt für Alleinerziehende bei 600 Euro brutto. Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld monatlich ausgezahlt.

Ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag für Sie besteht, können Sie mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfen. Den Kinderzuschlag beantragen Sie schriftlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Sie können die Antragsunterlagen auch online unter www.kiz-digital.de ausfüllen.

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