Kinderzuschlag
Für Eltern, deren Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber es nur knapp oder nicht ausreicht, um auch den gesamten Bedarf der Familie zu decken, kann Kinderzuschlag (KiZ) erhalten.
Abhängig von der Situation Ihrer Familie beträgt der Kinderzuschlag pro Kind bis zu 297 Euro pro Monat. Der Kinderzuschlag verringert sich, wenn Ihr Einkommen höher ist als Ihr eigener Bedarf. Außerdem wird auch das Einkommen Ihrer Kinder, zum Beispiel Unterhalt, Waisenrente oder Unterhaltsvorschuss, zu 45 % auf den Kinderzuschlag angerechnet, was zu entsprechenden Kürzungen führt.
Bekommen Sie Kinderzuschlag und Wohngeld, können Sie zusätzlich für Ihre Kinder Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Das Bildungspaket deckt Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge von Schulen, Kitas und Kindertagespflege ab, ermöglicht Sammelabrechnungen für eintägige Ausflüge und unterstützt mit einem jährlichen Zuschuss von 195 Euro für Schulbedarf. Kosten für Schülerbeförderung werden übernommen, auch für Schulen mit besonderen Profilen. Bedürftige Schüler können unter bestimmten Voraussetzungen Lernförderung erhalten. Das Mittagessen in Kitas, Schulen und Horten ist kostenlos, sofern eine enge Kooperation besteht. Zudem wird ein monatlicher Betrag von 15 Euro für die Teilnahme an kulturellen und sozialen Aktivitäten wie Sportvereinen oder Musikschulen gewährt.
Der Kinderzuschuss wird für jedes unverheiratete Kind bis 25 Jahre gezahlt, wenn Sie für das betreffende Kind Kindergeld bekommen und die Mindestgrenze beim Einkommen nicht unterschritten wird. Diese liegt für Alleinerziehende bei 600 Euro brutto. Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld monatlich ausgezahlt.
Ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag für Sie besteht, können Sie mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfen. Den Kinderzuschlag beantragen Sie schriftlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Sie können die Antragsunterlagen auch online unter www.kiz-digital.de ausfüllen.
Mehr Informationen:
Die Leistungen des Bildungspakets
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Anspruch auf Kinderzuschlag ermitteln mit KiZ-Lotse
Angebot der Bundesagentur für Arbeit