Kindergeld
Kindergeld unterstützt Eltern dabei, die grundlegende Versorgung ihrer Kinder sicherzustellen – von der Geburt bis mindestens zum 18. Geburtstag. Es hilft bei Kosten für Unterhalt, Betreuung und Ausbildung und entlastet insbesondere Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.
Das Kindergeld ist gesetzlich geregelt im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) und wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Kindergeld können Eltern und Adoptiveltern erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Pflegeeltern anspruchsberechtigt. In Ausnahmefällen kann Kindergeld auch an Stiefeltern, Großeltern oder Geschwister gezahlt werden, wenn das Kind in ihrem Haushalt lebt und sie die tatsächliche Betreuung übernommen haben.
Anspruch haben grundsätzlich:
- Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
- Deutsche im Ausland, wenn besondere Voraussetzungen erfüllt sind
- Ausländische Staatsangehörige, wenn sie z. B. eine gültige Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsberechtigung oder eine Niederlassungserlaubnis besitzen
Kindergeld kann für leibliche Kinder, Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkinder gezahlt werden, sofern sie im Haushalt leben und versorgt werden.
Wie lange wird Kindergeld gezahlt?
Die Familienkasse zahlt Kindergeld grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes.
Ein Anspruch über das 18. Lebensjahr hinaus besteht, wenn das Kind:
- eine Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung macht
- sich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet
- bestimmte weitere gesetzliche Voraussetzungen erfüllt
In diesen Fällen kann Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr gezahlt werden.
Für Kinder mit Behinderung gelten besondere Regelungen:
- Die Behinderung muss vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein
- Das Kind ist aufgrund der Behinderung nicht in der Lage, sich selbst zu unterhalten
- Es gibt keine feste Einkommensgrenze mehr
- Entscheidend ist, ob der notwendige Lebensbedarf aus eigenen Mitteln gedeckt werden
kann Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann Kindergeld ohne Altersbegrenzung gezahlt werden.
Wie hoch ist das Kindergeld?
Das Kindergeld ist für jedes Kind gleich hoch, unabhängig vom Einkommen.
- seit 2025: 255 Euro pro Kind und Monat
- nach aktuellem Stand ab 2026: 259 Euro pro Kind und Monat
Wie beantrage ich Kindergeld?
Kindergeld wird nicht automatisch gezahlt. Sie müssen es selbst beantragen.
- Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
- Benötigt werden die steuerliche Identifikationsnummer der Eltern und des Kindes
- Der Antrag kann online gestellt werden: https://web.arbeitsagentur.de/opal/kgo-antraggeburt-ui/auswahl
Eine rückwirkende Zahlung ist für bis zu sechs Monate möglich.
Für ein minderjähriges Kind wird Kindergeld immer nur an einen Elternteil ausgezahlt.
- Es erhält der Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind überwiegend lebt
- Der andere Elternteil darf 50 % des Kindergeldes vom zu zahlenden Kindesunterhalt abziehen
- Lebt das Kind bei keinem Elternteil, erhält derjenige Elternteil das Kindergeld, der den höheren Unterhalt zahlt
- Können sich beide Eltern nicht einigen, entscheidet die Familienkasse
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Neben dem Kindergeld gibt es den Kinderfreibetrag. Dieser wirkt sich vor allem bei höherem Einkommen aus.
Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist (Günstigerprüfung).
Faustregel: Kinderfreibetrag kann günstiger sein
- ab ca. 36.000–40.000 € bei Alleinerziehenden
- ab ca. 65.000–70.000 € bei zusammen veranlagten Ehepaaren
Wichtig:
- Kindergeld muss immer beantragt werden
- Ist der Kinderfreibetrag günstiger, rechnet das Finanzamt den Steuervorteil aus
- Das bereits gezahlte Kindergeld wird dabei als Vorauszahlung berücksichtigt
- Man erhält nicht beides, sondern immer die günstigere Variante
Rechtsgrundlagen und Merkblätter:
Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/Merkblatt Kindergeld der Familienkasse
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Merkblatt zum Kindergeld in Grenzüberschreitenden Fällen
Informationen zum Kindergeld
Angebot der Bundesagentur für Arbeit
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld
Kindergeld: Merkblätter, Formulare und Anträge
Angebot der Bundesagentur für Arbeit
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/downloads-familie-und-kinder
Merkblatt Kindergeld
Hrsg. Bundeszentralamt für Steuern
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/merkblatt-kindergeld-73894
