Kindergeld

Kindergeld unterstützt Eltern dabei, die grundlegende Versorgung ihrer Kinder sicherzustellen – von der Geburt bis mindestens zum 18. Geburtstag. Es hilft bei Kosten für Unterhalt, Betreuung und Ausbildung und entlastet insbesondere Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.

Das Kindergeld ist gesetzlich geregelt im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) und wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Kindergeld können Eltern und Adoptiveltern erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Pflegeeltern anspruchsberechtigt. In Ausnahmefällen kann Kindergeld auch an Stiefeltern, Großeltern oder Geschwister gezahlt werden, wenn das Kind in ihrem Haushalt lebt und sie die tatsächliche Betreuung übernommen haben.

Anspruch haben grundsätzlich:

  • Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
  • Deutsche im Ausland, wenn besondere Voraussetzungen erfüllt sind
  • Ausländische Staatsangehörige, wenn sie z. B. eine gültige Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsberechtigung oder eine Niederlassungserlaubnis besitzen

Kindergeld kann für leibliche Kinder, Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkinder gezahlt werden, sofern sie im Haushalt leben und versorgt werden.

Wie lange wird Kindergeld gezahlt?

Die Familienkasse zahlt Kindergeld grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes.

Ein Anspruch über das 18. Lebensjahr hinaus besteht, wenn das Kind:

  • eine Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung macht
  • sich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet
  • bestimmte weitere gesetzliche Voraussetzungen erfüllt

In diesen Fällen kann Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr gezahlt werden.

Besonderheiten bei Kindern mit Behinderung

Für Kinder mit Behinderung gelten besondere Regelungen:

  • Die Behinderung muss vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein
  • Das Kind ist aufgrund der Behinderung nicht in der Lage, sich selbst zu unterhalten
  • Es gibt keine feste Einkommensgrenze mehr
  • Entscheidend ist, ob der notwendige Lebensbedarf aus eigenen Mitteln gedeckt werden

kann Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann Kindergeld ohne Altersbegrenzung gezahlt werden.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Das Kindergeld ist für jedes Kind gleich hoch, unabhängig vom Einkommen.

  • seit 2025: 255 Euro pro Kind und Monat
  • nach aktuellem Stand ab 2026: 259 Euro pro Kind und Monat

Wie beantrage ich Kindergeld?

Kindergeld wird nicht automatisch gezahlt. Sie müssen es selbst beantragen.

Eine rückwirkende Zahlung ist für bis zu sechs Monate möglich.

Kindergeld bei getrennt lebenden Eltern

Für ein minderjähriges Kind wird Kindergeld immer nur an einen Elternteil ausgezahlt.

  • Es erhält der Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind überwiegend lebt
  • Der andere Elternteil darf 50 % des Kindergeldes vom zu zahlenden Kindesunterhalt abziehen
  • Lebt das Kind bei keinem Elternteil, erhält derjenige Elternteil das Kindergeld, der den höheren Unterhalt zahlt
  • Können sich beide Eltern nicht einigen, entscheidet die Familienkasse

Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Neben dem Kindergeld gibt es den Kinderfreibetrag. Dieser wirkt sich vor allem bei höherem Einkommen aus.

Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist (Günstigerprüfung).

Faustregel: Kinderfreibetrag kann günstiger sein

  • ab ca. 36.000–40.000 € bei Alleinerziehenden
  • ab ca. 65.000–70.000 € bei zusammen veranlagten Ehepaaren

Wichtig:

  • Kindergeld muss immer beantragt werden
  • Ist der Kinderfreibetrag günstiger, rechnet das Finanzamt den Steuervorteil aus
  • Das bereits gezahlte Kindergeld wird dabei als Vorauszahlung berücksichtigt
  • Man erhält nicht beides, sondern immer die günstigere Variante