Kindergeld

Was ist Kindergeld?

Zur Absicherung der grundlegenden Versorgung Ihrer Kinder ab der Geburt bis mindestens zu deren 18. Geburtstag erhalten Sie monatlich Kindergeld. Diese staatliche Geldleistung an Eltern unterstützt Sie im Unterhalt, Betreuung und der Ausbildung Ihrer Kinder. Vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren vom Kindergeld.

Das Kindergeld ist geregelt im:

Wer kann Kindergeld erhalten?

Eltern und Adoptiveltern können in Deutschland Kindergeld erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Stiefeltern, Pflegeeltern, Geschwister oder Großeltern anspruchsberechtigt.

Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland haben in der Regel Anspruch auf Kindergeld. Für Deutsche im Ausland kann unter bestimmten Bedingungen ebenfalls ein Anspruch bestehen. Ausländische Staatsangehörige in Deutschland können Kindergeld erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise eine gültige Aufenthaltserlaubnis.

Kindergeld kann für leibliche Kinder, adoptierte Kinder, Kinder des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners, Enkelkinder im gemeinsamen Haushalt und unter bestimmten Bedingungen für Pflegekinder bezogen werden.

Die Familienkasse zahlt das Kindergeld monatlich bis mindestens zum 18. Lebensjahr des Kindes. Bei Kindern mit Behinderung kann der Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen über das 18. Lebensjahr hinaus bestehen.

Für Kinder mit Behinderung gelten besondere Regelungen:

  • Behinderungseintritt: Die Behinderung muss vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein.
  • Unfähigkeit zum Selbstunterhalt: Das Kind muss aufgrund der Behinderung außerstande sein, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
  • Einkommensgrenze: Das Einkommen des Kindes darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Für 2024 lag die Grenze bei 14.624 Euro. Für 2025 liegen keine Daten vor.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann Kindergeld ohne Altersbeschränkung gezahlt werden.

Mehr Informationen finden Sie im:

Wie viel Kindergeld bekomme ich?

Kindergeld wird ab 2025 um fünf Euro auf 255 Euro je Kind erhöht und steigt nach aktuellem Stand ab 2026 auf 259 Euro.

Wie beantrage ich Kindergeld?

Kindergeld erhalten Sie, indem Sie nach der Geburt Ihres Kindes einen schriftlichen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen. Für den Antrag benötigen Sie Ihre steuerliche Identifikationsnummer sowie die steuerliche Identifikationsnummer Ihres Kindes. Das Formular finden Sie [hier] https://web.arbeitsagentur.de/opal/kgo-antraggeburt-ui/auswahl

Rückwirkend können Sie Kindergeld für bis zu 6 Monate beantragen. Zum Beispiel haben Sie keinen Antrag gestellt, Ihnen stand aber bereits Kindergeld zu. In diesem Fall wird Ihnen für bis zu 6 Monate rückwirkend das Kindergeld ausgezahlt.

Welcher Elternteil bekommt das Kindergeld bei getrennt lebenden Eltern?

Für ein minderjähriges Kind wird Kindergeld immer nur an einen Elternteil gezahlt. Leben die Eltern getrennt, bekommt das Elternteil das Kindergeld, beidem das Kind die meiste Zeit lebt.

Da das Kindergeld beiden Eltern zusteht, darf der Elternteil, der den Kindesunterhalt zahlen muss (also nicht mit dem Kind zusammen wohnt), die Hälfte des Kindergeldes vom Unterhalt abziehen. Also erhält die Alleinerziehende Person das volle Kindergeld und das Kind erhält den Unterhaltsanspruch minus 50% des Kindergeldes.

Lebt das Kinder weder bei dem einen noch bei dem anderen Elternteil, dann bekommt derjenige Elternteil das Kindergeld, der dem Kind den höheren Unterhalt zahlt. Wenn das Kind von beiden Elternteilen gleich viel oder gar keinen Unterhalt bekommt, dann können die beiden Elternteile untereinander bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhält.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Eine Alternative zum Kindergeld ist der Kinderfreibetrag.

Der Kinderfreibetrag ist oft für Haushalte mit höherem Einkommen interessant. Bei einem zu versteuernden Einkommen von gilt als Faustregel, dass der Kinderfreibetrag im Vergleich zum Kindergeld günstiger ausfällt

  • etwa 36.000 Euro für Einzelpersonen
  • etwa 66.000 Euro für Verheiratete

Selbst wenn das individuelle Einkommen die genannten Beträge übersteigt, ist dennoch ein Antrag auf Kindergeld zu stellen. In einer derartigen Situation kann es zum Ende des Jahres gegebenenfalls zu einer solchen Konstellation kommen. Bei der Abrechnung wird das Kindergeld als Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag angerechnet.