(Halb-) Waisenrente
Kindern bis mindestens zum 18. Lebensjahr wird eine Waisenrente gezahlt, wenn ein oder beide Elternteile versterben. Diese finanzielle Absicherung soll den Unterhalt ersetzen, den die oder der Verstorbene für das Kind erbringen würde.
Gezahlt wird diese Rente nur, wenn die oder der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Anspruch auf Waisenrente haben leibliche Kinde, außerehelich gezeugte Kinder (wenn die Vaterschaft anerkannt wurde), adoptierte Kinder, Stiefkinder, Enkelkinder und Geschwister, die im Haushalt lebten.