Leistungen für Bildung und Teilhabe

Das Bildungspaket - auch Leistungen für Bildung und Teilhabe genannt - unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Wenn Sie Angebote aus Schule und Freizeit für Ihr Kind nicht bezahlen können, können einige Kosten vom Bildungspaket übernommen werden.

Anspruchsberechtigte Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, haben grundsätzlich Anspruch auf verschiedene Leistungen:

  • Bildungsleistungen: Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, können Leistungen für Bildung beanspruchen.

  • Unterstützung in Kindertagesstätten und Kindertagespflege: Auch hilfebedürftige Kinder, die sich in Kindertagesstätten (Kitas) oder in der Kindertagespflege befinden, erhalten einen Teil der Bildungsleistungen.

  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: Alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr haben einen Anspruch auf Leistungen, die ihnen die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft ermöglichen.

Leistungen

Mit den Leistungen aus Bildung und Teilhabe kann Ihr Kind Angebote in Freizeit und Schule nutzen. Es werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert, damit Ihr Kind bessere Möglichkeiten hat am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und sich persönlich zu entfalten.

Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe zählen:

  • der persönliche Schulbedarf (insgesamt 174 Euro je Schuljahr),

  • die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten),

  • eintägige Kita- und Schulausflüge (tatsächliche Kosten),

  • mehrtägige Kita- und Klassenfahrten (tatsächliche Kosten),

  • Lernförderung (tatsächliche Kosten - Nachhilfe kann auch genutzt werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist),

  • die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kita (tatsächliche Kosten),>

  • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z.B. im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlich).

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind geregelt im § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie im § 28 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) und im § 34 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII).

Verwaltungsvereinfachung: Wegfall von Anträgen

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende hat das Verfahren für Bildungs- und Teilhabeleistungen vereinfacht. Es ist nun nicht mehr nötig, gesonderte Anträge für die meisten Leistungen des Bildungspakets zu stellen. Lediglich für die Lernförderung ist nach wie vor ein separater Antrag erforderlich. Alle anderen Leistungen werden automatisch mit dem Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag für das Bürgergeld beantragt. Dadurch können diese Leistungen auch rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung erbracht werden, selbst wenn der genaue Bedarf erst später im Bewilligungszeitraum bekannt wird.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die finanzielle Unterstützung für eintägige Klassenausflüge durch die Schulen zu koordinieren, indem die Abrechnungen gebündelt werden. Zusätzlich könnte die Leistung entweder durch einen Gutschein für die Berechtigten oder direkt als Zahlung an den Anbieter erfolgen, zum Beispiel durch direkte Überweisung des Mitgliedsbeitrags für einen Verein.

Informieren Sie sich in Ihrer Region

Die Umsetzung des Bildungspakets variiert je nach Standort in den Kreisen und kreisfreien Städten und kann von den hier dargestellten Verfahren abweichen. Grundsätzlich gilt jedoch: Personen, die Bürgergeld erhalten, wenden sich in der Regel an das örtliche Jobcenter, um Leistungen aus dem Bildungspaket zu beantragen. Das Jobcenter ist auch für die Umsetzung des Bildungspakets in Zusammenarbeit mit den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig. Falls das Bildungspaket außerhalb des Jobcenters verwaltet wird, erhalten Sie dort entsprechende Informationen. Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, müssen sich nicht an das Jobcenter wenden. Diese Familien können den richtigen Ansprechpartner bei den Kreisen oder kreisfreien Städten finden, z. B. im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung.

Einige Gemeinden oder Städte bieten außerdem besondere Ermäßigungen oder Gutscheine an. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Gemeinde oder Stadt.