Leistungen für Bildung und Teilhabe
Das Bildungspaket – auch Leistungen für Bildung und Teilhabe genannt – unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen. Wenn Sie Angebote aus Schule, Kita oder Freizeit für Ihr Kind nicht oder nur schwer bezahlen können, können bestimmte Kosten über das Bildungspaket übernommen werden.
Gerade für Alleinerziehende kann diese Unterstützung eine wichtige Entlastung im Alltag darstellen.
Wer hat Anspruch auf Leistungen?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben grundsätzlich Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket, wenn sie oder ihre Eltern:
- Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen oder
- Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten.
Anspruch besteht für folgende Gruppen:
Bildungsleistungen
Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Unterstützung in Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Auch hilfebedürftige Kinder in Kitas oder Kindertagespflege können Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr haben Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, etwa in Vereinen oder Kursen.
Welche Leistungen werden übernommen?
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe können Kinder Angebote aus Schule, Kita und Freizeit nutzen. Ziel ist es, Chancengleichheit zu fördern und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Zu den Leistungen zählen:
- Persönlicher Schulbedarf
insgesamt 195 Euro pro Schuljahr (aufgeteilt auf zwei Auszahlungen), - Schülerbeförderung
Übernahme der tatsächlichen Kosten, sofern diese nicht anderweitig abgedeckt sind, - Eintägige Kita- und Schulausflüge
Übernahme der tatsächlichen Kosten, - Mehrtägige Kita- und Klassenfahrten
Übernahme der tatsächlichen Kosten, - Lernförderung (z. B. Nachhilfe)
Übernahme der tatsächlichen Kosten, auch dann, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist, - Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Übernahme der tatsächlichen Kosten in Kita, Schule oder Hort, - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
15 Euro monatlich für Angebote wie Sportverein, Musikschule oder vergleichbare Aktivitäten.
Rechtliche Grundlagen
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind geregelt in:
- § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- § 28 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
- § 34 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Vereinfachtes Verfahren – weniger Anträge
Für Familien, die Bürgergeld beziehen, wurde das Verfahren deutlich vereinfacht. In der Regel müssen keine gesonderten Anträge für die meisten Leistungen des Bildungspakets gestellt werden.
- Die Leistungen werden automatisch mit dem Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag für das Bürgergeld berücksichtigt.
- Nur für die Lernförderung (z. B. Nachhilfe) ist weiterhin ein separater Antrag erforderlich.
- Leistungen können rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden, auch wenn der konkrete Bedarf erst später entsteht.
In vielen Regionen werden Abrechnungen – z. B. für eintägige Klassenfahrten – direkt über die Schule organisiert. Teilweise erfolgt die Unterstützung über Gutscheine oder durch direkte Zahlungen an Anbieter, etwa bei Vereinsbeiträgen.
Regionale Unterschiede beachten
Die konkrete Umsetzung des Bildungspakets kann sich je nach Landkreis oder kreisfreier Stadt unterscheiden. Verfahren und Zuständigkeiten können daher von den hier beschriebenen Abläufen abweichen.
Grundsätzlich gilt:
- Beziehende von Bürgergeld wenden sich in der Regel an das Jobcenter.
- Familien mit Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wenden sich an die zuständige Stelle bei der Kommune, z. B. im Rathaus, Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung.
Zusätzlich bieten manche Städte oder Gemeinden eigene Ermäßigungen oder Gutscheinsysteme an. Es lohnt sich, direkt vor Ort nachzufragen.
Leistungen für Bildung und Teilhabe - Bildungspaket
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Bildungspaket/bildungspaket.html
Bildungspaket beantragen: Anlaufstellen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
