Kuren
Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren sind eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die meist 3-wöchige Kur soll Ihnen helfen körperliche und psychische Anstrengungen auszugleichen, die durch die Verantwortung für die Familie entstehen. Eine Kur kann Ihnen der Arzt verschreiben. Anschließend müssen Sie diese bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnehmen, wenn Sie im Zusammenhang mit familiären Belastungen ein erhöhtes Risiko für bestimmte Krankheiten haben oder bereits krank sind.
Sollten Sie sich den gesetzlichen Eigenanteil für eine Kur nicht leisten können, können Sie beim Deutschen Müttergenesungswerk Unterstützung beantragen. Dort erhalten Mütter und Väter außerdem Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung sowie bei der Wahl der geeigneten Klinik und Kurmaßnahme.
Die Mutter-Kind-Kur und Mütterkur
Informationsflyer des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/zeit-fuer-mich--156550
Die Vater-Kind-Kur
Informationsflyer des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/neue-kraft-tanken-156552