Haushaltsnahe Dienstleistungen

Sitzender Mensch liest sitzendem Kind vor - Quelle: iStock.com/bubaone
Haushaltsnahe Dienstleistungen

Sie können eine Steuerermäßigung erhalten, wenn Sie zu Hause einen Handwerker / Handwerkerin oder eine Haushaltshilfe beschäftigen. Denn Haushaltstätigkeiten, die Aufwendungen für Pflege und Betreuung und Arbeiten von Handwerkern zählen als „haushaltsnahe Dienstleistungen“, die in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden können.

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