Haushaltsnahe Dienstleistungen
Sie können eine Steuerermäßigung erhalten, wenn Sie zu Hause einen Handwerker / Handwerkerin oder eine Haushaltshilfe beschäftigen. Denn Haushaltstätigkeiten, die Aufwendungen für Pflege und Betreuung und Arbeiten von Handwerkern zählen als „haushaltsnahe Dienstleistungen“, die in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden können.
Mehr Informationen auf: