Wenn es vor Gericht geht

Gericht Sorgerecht - iStock.com/LuckyStep48
Vor Gericht

Es sollte immer das Ziel sein, dass Sie sich mit dem Ex-Partner gemeinsam einigen. Leider ist dies in der Realität meistens nicht so einfach. Nutzen Sie bitte alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um mit Ihrem Ex-Partner eine Einigung zu finden. Dies können auch Gespräche mit Freunden, mit einem Paartherapeuten, mit neutralen Dritten, mit den Eltern usw. sein.

Ist es Ihnen gar nicht möglich, vernünftig ins Gespräch zu kommen, gibt es verschiedene Möglichkeiten sich beraten zu lassen oder mit Hilfe einer Mediation zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen.

Erst wenn all diese Schritte gescheitert sind, sollten Sie eine Verhandlung vor Gericht in Erwägung ziehen.

Beratungshilfe - welche Rechte für mich gelten

Außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens können die Kosten für Beratung und Vertretung durch eine sogenannte Beratungshilfe übernommen werden. Es empfiehlt sich fachkundigen Rat einzuholen, bevor Sie sich dafür entscheiden eine Angelegenheit vor Gericht zu bringen. Dabei sollte vor allem die rechtliche Situation sowie die Aussichten auf eine positive Entscheidung vor Gericht besprochen werden.

Beratungshilfe erhalten Sie, wenn Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten für die Beratung oder Vertretung nicht selber bezahlen können. Das gilt in der Regel, wenn Sie Sozialhilfe beziehen, aber auch Personen mit sehr geringem Einkommen. Mehr dazu finden Sie in der Broschüre zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

Die Beratungshilfe erhalten Sie unabhängig von den Erfolgsaussichten Ihres Anliegens.

Beantragen können Sie die Beratungshilfe beim Amtsgericht Ihres Wohnortes. Weisen Sie dabei unbedingt daraufhin, dass Sie alleinerziehend sind, damit bei der Berechnung Ihres Einkommens der Mehrbedarf für Alleinerziehende berücksichtigt werden kann.

Gerichtsverfahren vermeiden durch Mediation

Eine Mediation ist ein geführtes Gespräch zwischen Ihnen und dem Ex-Partner geleitet von einem Mediator. Der Mediator fasst Aussagen zusammen, hilft im Gespräch beim Thema zu bleiben, entschärft Beleidigungen, Wiederholt was gesagt wurde und prüft, wie es beim Gegenüber verstanden wurde. Kurz gesagt: ein Mediator leitet die Kommunikation. Das Ziel ist eine positive Konfliktlösung, die mehr Verständnis zwischen den beiden Parteien erzeugen soll, um den Dialog anzuregen und neue Wege zu eröffnen.

Die Kosten werden normalerweise von beiden Seiten jeweils zur Hälfte getragen. Auch wenn die Kosten anfangs recht hoch erscheinen, ist eine Mediation oft günstiger als ein Gerichtsverfahren.

Wie finde ich einen Anwalt?

Es macht in vielen Fällen Sinn, sich von einem Anwalt oder einer Anwältin beraten und vertreten zu lassen. Diese juristische Beratung und auch Verfahren vor Gesicht sind immer mit Kosten verbunden. Üblich ist es Vorschüsse auf Anwalts- oder Gerichtskosten zu zahlen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Verfahrenswert – diese sind für unterschiedliche Verfahren gesetzlich festgelegt.

Die Gebühr der Erstberatung ist gesetzlich festgeschrieben und beträgt maximal 190 €. In einigen Städten gibt es im zuständigen Landgerichtsgebäude einen Anwaltsverein, der zu bestimmten Zeiten kostenlose Beratungen anbietet.

Bei einer Scheidung von Ehepartnern mit gemeinsamen Kindern entstehen Kosten rund um die Sorgerechts- und Umgangsregelungen. In den meisten Fällen sind die Kosten nicht gleichmäßig aufgeteilt. Infomieren Sie sich, welche finanziellen Folgen auf Sie zukommen. Auch Kosten für Gutachten können für Sie entstehen. Mehr Informationen erhalten Sie bei Anwälten oder über die Beratungshilfe.

Wie verlaufen Gerichtsverfahren?

Voraussetzung für ein Gerichtsverfahren ist eine Klage oder z.B. ein Antrag auf Alleinsorge. Wichtig ist, dass Sie Beweise sammeln, die Sie vor Gericht vorlegen können. Besprechen Sie unbedingt mit Ihrem Anwalt die Strategie und die Erfolgsaussichten.

Sie treffen vor Gericht auf den anderen Elternteil / Ex-Partner. Auch Ihr Kind wird befragt werden.

Beschleunigte Gerichtsverfahren werden geführt, wenn es um die Herausgabe oder den Aufenthalt des Kindes geht. Auch bei sorgerechtlichen Fragen, bei denen eine schnelle Entscheidung benötigt wird, kann ein Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt werden, damit das Gericht vorläufige Maßnahmen treffen kann.

Dennoch dauert ein Verfahren sehr lange. Bei Fällen des Sorgerechtentzuges sind 6 Wochen bis 3 Monate üblich bei klarer Sachlage. Müssen noch mehr Informationen gesammelt werden, kann das Verfahren auch bis zu einem Jahr dauern.

Wer bezahlt das Gerichtsverfahren?

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, prüfen Sie, ob die Kosten für Ihr Thema übernommen werden. Ist Ihre Streitthema mit abgedeckt, zahlen Sie gewöhnlich nur den Selbstbehalt der Rechtsschutzversicherung. Leider besteht bei privaten Rechtsschutzversicherungen selten eine komplette Abdeckung von familienrechtlichen Angelegenheiten. Allerdings sollte mindestens die Beratung bei einem Anwalt oder eine Anwältin abgedeckt sein.

Normalerweise werden die Kosten eines Sorgerechtsstreits zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt. Das bedeutet jeder Elternteil trägt 50% der Gerichtskosten sowie die Kosten für den eigenen Anwalt. Auch die Kosten eines Verfahrensbeistandes für das Kind werden normalerweise zur Hälfte aufgeteilt.

Bei Unterhaltsverfahren werden die Kosten im Verhältnis der Entscheidung des Falles aufgeteilt. Das bedeutet, wenn Ihnen der gesamte Unterhalte zugesprochen wird, muss der Unterhaltspflichtige die gesamten Verfahrenskosten tragen.

Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe

Beratungshilfe ist die Kostenerstattung für die Beratung und Vertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe ist die Übernahme von Kosten eines gerichtlichen Verfahrens.

Können Sie die Kosten für das Gericht oder einen Rechtsanwalt nicht selber aufbringen, wird Ihnen möglicherweise Prozesskostenhilfe ermöglicht. Damit wird sichergestellt, dass alle Bürger und Bürgerinnen unabhängig von Vermögen und Einkommen Ihre Rechte verteidigen können.

Anspruch auf Prozesskostenhilfe steht Ihnen zu, wenn:

  • Sie die Kosten für die Prozessführung gar nicht, nur in Raten oder nur zum Teil aufbringen können,
  • Sie mit Ihrer Klage bzw. Ihrem Anliegen hinreichende Aussichten auf Erfolg haben,
  • Sie den Prozess auch durchführen würden, wenn Sie die Kosten selber tragen müssten.

Die Prozesskostenhilfe befreit Sie nicht von allen Kosten und Risiken. Es ist auch möglich, dass Sie die Prozesskosten zurückzahlen müssen.