Wechselmodell

Wechselmodell - iStock.com/Tanya Syrytsyna
Wechselmodell

Wie Sie die Betreuung Ihres Kindes organisieren, bleibt Ihnen überlassen – außer es wurde gerichtlich etwas vereinbart. Solange Sie sich beide einig sind, wer wie oft das Kind sehen kann und beide damit zufrieden sind, gibt es keine Regelungen, wer wie viel Zeit mit dem Kind verbringen muss.

Auch wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht haben, bedeutet das nicht automatisch, dass das Kind immer abwechselnd für die gleiche Zeitspanne bei Mutter und Vater leben muss. Das Kind kann auch dauerhaft nur bei einem Elternteil leben. Sie sind lediglich verpflichtet alle wichtigen Entscheidungen für das Kind gemeinsam zu treffen.

Dennoch ist die Betreuung des Kindes im Wechselmodell sehr beliebt. Das bedeutet, das Kind lebt abwechselnd bei der Mutter und beim Vater. Oder ein Geschwisterkind lebt bei der Mutter ein anderes beim Vater. Die Eltern übernehmen die Betreuung des Kindes und die Erziehungsverantwortung jeweils zur Hälfte.

Dieses Modell hat Auswirkungen auf die Unterhaltsverpflichtungen, die Aufteilung des Kindergeldes und den Kindergeldbezug, den Leistungsbezug nach SBG II, Wohngeld und Mehrbedarf. Beim Wechselmodell sind beide Eltern anteilig nach dem Verhältnis ihrer Einkommen zueinander unterhaltspflichtig. Die Eltern müssen entscheiden, an wen das Kindergeld gezahlt wird. Teilen Sie dies der Familienkasse mit. Eine geteilte Auszahlung ist ausgeschlossen.

Außerdem erfordert das Wechselmodell ein hohes Maß an Kommunikation, Kompromissbereitschaft, Absprachen und Kooperation der Eltern. Die Eltern müssen sich an den Bedürfnissen des Kindes ausrichten und ihre Konflikte eindämmen.