Berufsausbildung in Teilzeit

Teilzeitsausbildung - iStocks/Irina Silchuk
Teilzeitsausbildung

Sie erwarten oder haben bereits Kinder, haben aber noch keine Ausbildung abgeschlossen? Dann kann eine Ausbildung in Teilzeit eine gute Möglichkeit sein Ihren Familienpflichten nachzugehen und gleichzeitig beruflich voran zu kommen und den Lebensunterhalt der Familie zu sichern. Auch für Alleinerziehende oder Personen, die Familienangehörige pflegen ist dieses Modell eine große Chance.

Grundsätzlich ist eine Teilzeitausbildung in allen anerkannten Berufen des dualen Ausbildungssystems möglich. Auch einige schulische Ausbildungsbereiche bieten Halbtagsausbildungen an.

Der große Vorteil ist die individuelle zeitliche Ausgestaltung der Ausbildung. Nach § 7a Abs. 1 Satz 3 BBiG kann nach Absprach mit dem Ausbildungsbetrieb die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit um maximal 50 % reduziert werden. Auch wenn Sie bereits eine Ausbildung begonnen haben, die Sie wegen der Elternzeit unterbrechen mussten, können Sie diese in Teilzeit beenden.

Außerdem ist die anteilige Reduzierung einer Vollzeitausbildung möglich. Damit können individuelle Lösungen wie zum Beispiel die Kürzung der täglichen Arbeitszeit auf 60% für die Dauer von 12 Monaten ermöglicht werden. Dafür wird die Dauer der kompletten Ausbildung entsprechend verlängert. Die maximale Ausbildungsdauer ist das Eineinhalbfache der normalen Vollzeitausbildung. Somit bleibt der Zeitaufwand einer Teilzeit und einer Vollzeitausbildung insgesamt gleich.

Auf Antrag der Ausbildenden und des Auszubildenden kann auch diese Ausbildungsdauer verkürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel auch in gekürzter Dauer erreicht wird. Ziel ist wie in jeder Ausbildung ein qualifizierter Berufsabschluss.

Wichtig zu prüfen ist, ob Ihre gewünschte Berufsschule auch an die Teilzeitausbildung angepasst ist. Gesetzlich sind die Berufsschulen nicht gebunden Teilzeitausbildungen anzubieten. Somit ermöglichen einige Berufsschulen Teilzeit-Berufsschulunterricht, andere wiederum nur den klassischen Vollzeitunterricht mit Anwesenheitspflicht.

Denken Sie daran eine geeignete Betreuung für Ihr Kind während der Ausbildungs- und Berufsschulzeit zu organisieren.

Informationen erhalten Sie beim BIBB (Bundesinstitut für Berufsbildung), bei der Bundesagentur für Arbeit, bei den Kammern und im Jobcenter.

Teilzeitstudium

Auch ein Studium in Teilzeit ist möglich. Vielleicht denken Sie: „Warum muss ich explizit ein Teilzeitstudium wählen? Ich kann mir doch einfach Zeit lassen?“ Ein normales Vollzeitstudium hat aber je nach Studiengang eine Maximalstudienzeit, in welcher Sie alle Prüfungen abgelegt haben müssen. Schaffen Sie das nicht, werden Sie exmatrikuliert und haben keine Möglichkeit einen ähnlichen Studiengang erneut zu belegen.

Um diesen Stress zu vermeiden, ist es ratsam von Anfang an ein Teilzeitstudium auszuwählen. Dabei haben sie doppelt so lange Zeit für die gleichen Prüfungsleistungen wie im Vollzeitstudium. Der Vorteil: Schneller fertig werden geht immer!