Kinderkrankentage

Kind krank - iStock.com/art is me
Kinderkrankentage

Während berufstätigen Eltern 10 Krankentage pro Kind pro Jahr zustehen, erhalten Alleinerziehende 20 Krankentage pro Kind pro Jahr. Sind Sie und Ihr Kind in einer gesetzlichen Krankenversicherung, erhalten Sie für diese Zeit von der Krankenkasse ein Kinderkrankengeld. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Sind Sie privat krankenversichert, erhalten Sie in den meisten privaten Versicherungen keine Krankentage-Geldzahlungen bei Erkrankung Ihres Kindes.

Unterstützung, wenn das Kind krank ist

Ist Ihr Kind krank, dürfen Sie der Arbeit fernbleiben. Doch in der Praxis ist es nicht immer möglich, dass Sie zu Hause zu bleiben. Schließlich wollen Sie auf Arbeit nicht ständig wichtige Termine verpassen, Sie haben Abgabefristen oder sind in wichtigen Projekten involviert. Dann können Sie zum Beispiel private Betreuungsdienste nutzen. Das bedeutet eine qualifizierte Person betreut Ihr Kind zu Hause während Sie auf Arbeit gehen können. Der Vorteil für Ihr Kind ist, dass es sich in seiner gewohnten Umgebung ausruhen kann.

Je nach Anbieter kostet ein privater Betreuungsdienst zwischen 5 und 12 € pro Stunde. Diese Leistung müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen. Eine passende Betreuung finden Sie auf der Seite des Kinderschutzbundes.

In Großstädten gibt es außerdem viele alternative Betreuungsmodelle. Bekannt ist zum Beispiel der „Notmütterdienst“, der Betreuungsleistungen in Notfällen kurzfristig übernehmen kann. Zum Beispiel wenn Sie selber krank sind. In derartigen Notfällen übernimmt die Krankenkasse, Rentenversicherung oder Pflegeversicherung gegebenenfalls die Kosten.