Getrennt leben | gemeinsam erziehen

Familie - Bild von Pexels auf Pixabay
Getrennt/gemeinsam

Auch wenn das Leben als Paar vorüber ist und jeder eigene Wege geht, so gibt es doch die gemeinsame Verantwortung als Eltern. Das kann eine ganz schöne Herausforderung sein, wenn Sie beide unterschiedlich ticken.

Zum einen haben wir da die persönlichen Werte und Vorstellungen. Diese beruhen auf dem Wertekodex der Gesellschaft, der Kultur, der Region, in der Sie aufgewachsen sind und auch auf den gelebten Regeln in der eigenen Familie. Ihr (Ex-)Partner bringt ebenfalls einen solchen Wertekodex mit. Im Falle einer Trennung wird oft erst deutlich, wie unterschiedlich oder auch gegensätzlich diese sind. Auch wenn einige dieser Regeln in unserem Grundgesetz oder den Kinderrechten zum Beispiel festgeschrieben sind, so sind sie doch überwiegend persönlich weitergegeben und beginnen in der Regel mit „Das macht man nicht.“ Oder „Man muss doch…“. Wenn Sie beide sich schon uneinig sind, was wollen Sie dann Ihrem Kind mit auf den Weg geben?

Wohnen

Eine weitere schwierige Frage: Wer zieht aus? Wer behält die Wohnung? Bei wem wird das gemeinsame Kind wohnen? Wo soll ich hinziehen? Sind Kita bzw. Schule und Job in der Nähe?

In diese Entscheidung sollten Sie außerdem Ihre finanzielle Situation [Existenz sichern] mit einbeziehen. Wie viel Geld steht Ihnen und Ihrem Kind pro Monat zur Verfügung? Wie viel davon können Sie für die Miete aufwenden? Reicht das Geld überhaupt? oder müssen Sie eventuell Wohngeld oder Sozialhilfe beantragen?

Vaterschaft

Die Feststellung der Mutterschaft durch die Geburt oder durch Adoption ist leicht. Bei der Vaterschaft hantieren wir dann schon mal mit Wenn-Dann-Optionen. Entscheidend ist der Familienstand zur Geburt des Kindes, also verheiratet oder nicht? Und von da geht es die Tippel-Tappel-Tour durch die Fragen anerkannt, verweigert und angefochten. Ausführliche Informationen gibt es unter "Vaterschaft".

Betreuungsmodelle

Wo ist das Kind, wie lange und wer darf denn nun was entscheiden?

Solange gerichtlich nichts vereinbart ist, dürfen Sie entscheiden. Das Sorgerecht gibt lediglich vor, ob Sie die Entscheidungen für Ihr Kind alleine oder mit dem anderen Elternteil gemeinsam treffen müssen. Ob Ihr Kind nur bei Ihnen, nur bei Ihrem Ex-Partner oder 50:50 bei beiden wohnt, können Sie mit dem Ex-Partner individuell abstimmen. Dabei müssen Sie nur beachten, dass Sie erst als alleinerziehend gelten, wenn das Kind mindestens 70% der Zeit bei Ihnen wohnt.

Ein Recht auf Umgang mit dem Kind, steht dem Ex-Partner gesetzlich zu. Auch hier können Sie sich individuell einigen, wie viel Zeit er/sie mit dem Kind verbringen kann.

Entscheidungsbefugnisse

Vielleicht haben Sie sich getrennt, damit die Streitigkeiten endlich ein Ende haben. Schön wäre es. Doch es gibt noch so viele Dinge zu klären. Immer wenn Sie sich mit Ihrem Ex-Partner in die Betreuung des Kindes reinteilen, werden eine Menge Absprachen nötig: wann holst du das Kind? Was gibt es zu Essen? Welche Fernsehserien darf es, welche sind verboten? Welche Regeln wurden in der letzten Woche aufgestellt? Welche Schulaufgaben müssen bearbeitet werden? Wie viel Geld steht zur Verfügung? Was möchte das Kind? Welche gesundheitlichen Aspekte müssen beachtet werden?

Dabei werden je nach Sorgerecht und Betreuungsmodell die Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung von Angelegenheiten des täglichen Lebens unterschieden. Die Unterscheidung finden Sie hier [Entscheidungsbefugnisse – muss noch erstellt werden, Text noch nicht vorhanden].

Sorgerecht mit dem neuen Partner

Sie haben die Trennung überwunden und sich vielleicht neu verliebt. Ein neuer Partner an Ihrer Seite ist eine Bereicherung für Sie und Ihr Kind. Nun müssen Sie nicht mehr die komplette Verantwortung allein tragen. Doch halt: der neue Partner darf nicht so einfach für Ihr Kind sorgen. Selbst wenn Sie den neuen Partner heiraten ist für Angelegenheiten des täglichen Lebens die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils nötig. Vollumfänglich kann Ihr neuer Partner erst für das Kind sorgen und entscheiden, wenn er/sie es adoptiert hat. Hier erfahren Sie mehr …