Alles was Recht ist

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Alles was Recht ist

Wenn aus Zwei Drei wird, ist dies eine unglaublich spannende Situation im Leben einer Familie. Wenn dann diese Einheit sich wieder in zwei Hälften teilt, ist dies eine spezielle Aufgabe. So wie es in der Mathematik für das Teilen Regeln gibt, so gibt es auch in unserer Gesellschaft Rechte und Regelungen für das Thema Trennung.

Wie kann man Mathematik mit dem Thema Trennung und Regeln vergleichen? Zumal es ja auch eines der unbeliebtesten Fächer von Mädchen in der Schule ist. Eine Gemeinsamkeit gibt es: Wer die Regeln nicht kennt und anwenden kann, wird nicht zum „richtigen“ oder gewünschten Ergebnis kommen.

Beginnen wir mal das Regelwerk etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Sicher wissen Sie noch, es macht einen Unterschied, ob man addiert, subtrahiert, multipliziert oder dividiert. Und genau so ist es auch bei dem Regelwerk, das bei einer Trennung in Kraft tritt.

Hier ist mit der Klarheit der Mathematik leider kein Blumentopf zu gewinnen. Also schauen wir auf die Themen, die mit nüchterner und gesetzlich fixierter Klarheit in unserem Land geregelt sind.

Betrachten wir dabei erst einmal nur den Bereich, den die Eltern unter sich regeln müssen.

Wann bin ich alleinerziehend?

Mit der Feststellung des Status Alleinerziehend haben Sie Zugang zu verschiedenen Vergünstigungen. Dieser beruht auf Ihrer Wohnsituation und gehört damit wohl zu den leichtesten Aufgaben. Wohnt das Kind zwischen 70 und 100% bei einer Person, gilt diese als alleinerziehend. Wo man den Status feststellen lassen kann, erfahren Sie hier…

Sorgerecht

Nur weil das Kind nur bei Ihnen oder bei Ihrem Ex-Partner wohnt, bedeutet das noch nicht, dass diese Person auch alles für das Kind entscheiden kann. Denn hier kommt noch eine neue Variable dazu: das Sorgerecht.

Aber was gilt überhaupt? Die Anerkennung der Vaterschaft beinhaltet noch nicht das gemeinsame Sorgerecht. Also muss hier eine neue eigenständige Rechnung aufgemacht werden. Auch diese beginnt mit dem Familienstand zur Geburt des Kindes und entscheidet, ob die Eltern das gemeinsame oder die Mutter das alleinige Sorgerecht bekommt. Mittels einer Erklärung kann man aber auch als unverheiratetes Paar das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Aber Achtung, diese Entscheidung kann im Nachgang bei einer Trennung nicht rückgängig gemacht werden. Solange das gemeinsame Sorgerecht gilt, müssen die Eltern gemeinsam alle Entscheidungen treffen. Hier sind die Details zum Nachlesen.

Umgangsrecht

Sie haben den richtigen Rechenweg gewählt und ein gutes Ergebnis erhalten: Das Kind wohnt bei Ihnen. Sie haben das alleinige Sorgerecht. Ihr Ex-Partner zahlt Ihnen Unterhalt. Sie erhalten das Kindergeld. Nun gibt es noch eine Regelung zu beachten: das Umgangsrecht.

„Ich möchte mein Kind sehen“. Vielleich haben Sie diesen Satz schon mal gehört. Möglicherweise haben Sie so gar keine Lust darauf, dass Ihr Ex-Partner Zeit mit dem Kind verbringt. Gerade wegen all der komplizierten Absprachen. Aber denken Sie bitte auch daran, dass es wertvoll für das Kind ist, Umgang mit dem Vater zu haben. Am besten einigen Sie sich, wer wie viel Zeit mit dem Kind verbringen kann. Die Einhaltung dieser Absprachen ist wichtig, da der Umgang auch eingeklagt werden kann. Alle Informationen finden Sie unter Umgangsrecht.

Was wird jetzt mit dem Nachnamen?

Sie sind nicht mehr mit dem Ex-Partner zusammen, aber Sie und Ihr Kind tragen immer noch den Familiennamen. Eigentlich würden Sie die Verbindung gerne komplett lösen und mit Ihrem Mädchenname nochmal neu anfangen. Überlegen Sie sich das gut, denn Ihr Kind kann seinen Nachnamen nicht so einfach ändern. Das ist erst möglich, wenn Sie erneut heiraten. Hier erfahren Sie mehr zum Namensrecht.

Beratung beim Anwalt

Ist es gar nicht mehr möglich auch nur ein vernünftiges Wort mit Ihrem Ex-Partner zu reden, bleibt es nicht aus, Hilfe bei neutralen Dritten zu suchen. Aber wer soll das denn bezahlen, fragen Sie jetzt? Ein guter Einwand. Zum Glück steht Ihnen eine Beratungshilfe zu, wenn Sie Sozialhilfe beziehen oder ein sehr geringes Einkommen haben.

Gerichts- und Anwaltskosten können schnell teuer und vor allem langwierig werden, daher sollten Sie alles versuchen um Ihre Themen möglichst außerhalb eines Gerichtssaales zu klären. Eine interessante Möglichkeit ist Mediation. Während Sie beide in ihren Gesprächen nicht mehr auf einen Nenner kommen, steht eine neutrale Person zwischen Ihnen, die Ihre Aussagen „übersetzt“ und zwischen Ihnen beiden vermittelt.

Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe

Finden Sie sozusagen auf keinem Rechenweg eine Lösung, hilft nur noch eine Entscheidung vor Gericht. Für die Kosten der Verhandlung können Sie eventuell Prozesskostenhilfe beantragen.