Wohngeld

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Wohngeld

Für Familien mit kleinem Einkommen ist Wohngeld eine Leistung, um einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten von selbst genutzten Wohneigentums zu bekommen. Wohngeld kann nicht rückwirkend beantragt werden. Es wird (sofern es genehmigt wird) ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.

Falls Sie bereits andere Sozialleistungen erhalten, in denen schon Geld für Ihre Wohnkosten berücksichtigt sind, bekommen Sie normalerweise kein Wohngeld. Also zum Beispiel wenn Sie bereits Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, BAföG oder Berufsausbildungshilfe erhalten.

Sie können mit dem Wohngeldrechner des Bundesinnenministeriums berechnen, wie viel Wohngeld Sie bekommen könnten.

Die Höhe des Wohngelds ist abhängig von:

  • der Höhe der Miete,
  • der Anzahl der Personen, die in dieser einen Wohnung leben,
  • dem monatlichen Einkommen der Personen, die in dieser Wohnung leben.

Wohnberechtigungsschein

Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) sind Sie berechtigt eine Sozialwohnung zu mieten. Sozialwohnungen unterstützen alle mit kleinem Einkommen, da sie mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Einen WBS können Sie bei Ihrer Wohngeldbehörde beantragen.

Heizkostenzuschuss

Um die erheblichen Anstiege der Energiekosten abzufedern und sicherzustellen, dass Heizen auch für Haushalte mit begrenztem Einkommen erschwinglich bleibt, gewährt der Staat erneut Unterstützung in Form eines Zuschusses. In den Monaten Januar bis April 2023 erhalten einkommensschwache Haushalte - abhängig vom jeweiligen Bundesland - eine einmalige pauschale Zahlung.

Um den Heizkostenzuschuss zu erhalten, müssen Wohngeldempfänger, Aufstiegs-BAföG-Bezieher, Berufsausbildungsbeihilfe-Empfänger und BAföG-Studierende mindestens drei Monate lang einen festen Wohnsitz in Deutschland nachweisen.

Für Wohngeldempfänger richtet sich die Höhe des Zuschusses nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen:

  • Ein 1-Personen-Haushalt erhält 415 Euro.
  • Ein 2-Personen-Haushalt erhält 540 Euro.
  • Ein 3-Personen-Haushalt erhält 640 Euro.
  • Jede weitere im Haushalt lebende Person berechtigt zu einem zusätzlichen Zuschuss von 100 Euro.

Auszubildende, Schüler und Studierende, die anspruchsberechtigt sind, erhalten jeweils einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro.