Wohngeld

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Wohngeld

Für Familien mit kleinem Einkommen ist Wohngeld eine Leistung, um einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten von selbst genutzten Wohneigentums zu bekommen. Wohngeld kann nicht rückwirkend beantragt werden. Es wird (sofern es genehmigt wird) ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.

Falls Sie bereits andere Sozialleistungen erhalten, in denen schon Geld für Ihre Wohnkosten berücksichtigt sind, bekommen Sie normalerweise kein Wohngeld. Also zum Beispiel wenn Sie bereits Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, BAföG oder Berufsausbildungshilfe erhalten.

Sie können mit dem Wohngeldrechner des Bundesinnenministeriums berechnen, wie viel Wohngeld Sie bekommen könnten.

Die Höhe des Wohngelds ist abhängig von:

  • der Höhe der Miete,
  • der Anzahl der Personen, die in dieser einen Wohnung leben,
  • dem monatlichen Einkommen der Personen, die in dieser Wohnung leben.

Wohnberechtigungsschein

Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) sind Sie berechtigt eine Sozialwohnung zu mieten. Sozialwohnungen unterstützen alle mit kleinem Einkommen, da sie mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Einen WBS können Sie bei Ihrer Wohngeldbehörde beantragen.