Sozialhilfe

Das Sozialgeld und das Arbeitslosengeld II sind Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und damit Teil der Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimus.
Wenn Sie Ihr Leben nicht selber finanzieren können, unterstützt Sie der Staat mit Sozialhilfe. Damit wird Armut verhindert und den Empfängern ein menschenwürdiges Leben ermöglicht.
Wenn Sie erwerbsfähig (sie könnten arbeiten gehen) und hilfebedürftig sind, erhalten Sie normalerweise ALG II. ALG II ist eine Leistung zur Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Sozialgeld erhalten Sie, wenn Sie selbst nicht erwerbsfähig sind oder unter 15 Jahre alt sind - also zum Beispiel Angehörige von ALG-II-Empfängern.
Beide - ALG II und Sozialgeld - entsprechen der Höhe der Sozialhilfe. Sie setzen sich zusammen aus den Regelbedarfen (449 Euro für Alleinstehende), den Kosten für Miete und Heizung, den Beiträgen zu Versicherungen und eventuelle Mehrbedarfe bei Alleinerziehung, Schwangerschaft oder aus medizinischen Gründen.