Bürgergeld / Sozialhilfe

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Bürgergeld / Sozialhilfe

Das Sozialgeld und das Bürgergeld sind Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und damit Teil der Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimus.

Wenn Sie Ihr Leben nicht selber finanzieren können, unterstützt Sie der Staat mit Sozialhilfe. Damit wird Armut verhindert und den Empfängern ein menschenwürdiges Leben ermöglicht.

Wenn Sie erwerbsfähig (sie könnten arbeiten gehen) und hilfebedürftig sind, erhalten Sie normalerweise Bürgergeld. Das Bürgergeld ist eine Leistung zur Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Sozialgeld erhalten Sie, wenn Sie selbst nicht erwerbsfähig sind oder unter 15 Jahre alt sind – also zum Beispiel Angehörige von Bürgergeld-Empfängern. Beide – Bürgergeld und Sozialgeld – entsprechen der Höhe der Sozialhilfe. Sie setzen sich zusammen aus den Regelbedarfen (502 Euro für Alleinstehende), den Kosten für Miete und Heizung, den Beiträgen zu Versicherungen und eventuelle Mehrbedarfe bei Alleinerziehung, Schwangerschaft oder aus medizinischen Gründen.

Bürgergeld

Seit 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld die Grundsicherung – das ALG II abgelöst. Das Ziel des Bürgergeldes ist es Menschen, die leistungsberechtigt und erwerbsfähig sind, den Lebensunterhalt zu sichern und sie in Beschäftigung bringen.

Regelsätze pro Monat:

  • Alleinstehende: 502 Euro
  • unter 25-jährige, Nicht-erwerbstätige Erwachsene im Haushalt der Eltern: 402 Euro
  • Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren: 420 Euro
  • Kinder zwischen 6 und 13 Jahren: 348 Euro
  • Kinder unter 6 Jahren: 318 Euro

Für Alleinerziehende und Schwangere werden Mehrbedarfe berücksichtigt.

  • Schwangere haben ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf zusätzliche 17 % zum Regelbedarf.
  • Bei Alleinerziehenden ist die Höhe des Mehrbedarfs abhängig von der Anzahl der Kinder und deren Alter, er bewegt sich zwischen 36 und 60 %.

Weitere Gründe für Mehrbedarfe sind:

  • Behinderungen
  • kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründen
  • dauerhafter besonderer Bedarf z.B. Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem Kind
  • Warmwassererzeugung durch einen Durchlauferhitzer
Unterkunft und Heizung

Die Grundsicherung umfasst ebenfalls die Kosten für Wohnung und Heizung in angemessener Höhe. Das schließt auch die Nebenkosten für Kalt- und Warmwasser mit ein. Wichtig dabei zu beachten ist die Angemessenheit. Welche Wohnungsgröße und Kosten angemessen sind ist bei Ihrem jeweiligen Jobcenter in einer Richtlinie festgelegt.

Einmalige Leistungen sind möglich bei der Gründung eines Haushaltes, der Geburt eines Kindes oder bei der Versorgung mit orthopädischen Schuhen.

Des Weiteren gelten höhere Freibeträge bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 Euro und 1.000 Euro. Hier dürfen ab sofort 30 % behalten werden. Auch das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (520 Euro) dürfen junge Menschen behalten. Das Einkommen aus Ferienjobs von Schülern bleibt gänzlich unberücksichtigt.

Mit dem Bürgergeld gibt es mehr Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen sowie Weiterbildungsgeld, welches für mehr Motivation sorgen soll.

Das Bürgergeld wird von den Jobcentern ausgezahlt. Ebenfalls im Jobcenter erhalten Sie Unterstützung bei der Suche nach Ausbildungs- und Arbeitsplätzen. Mit Weiterbildungen und Qualifizierungen wird Ihr Einstieg bzw. Wiedereinstieg in das Berufsleben gefördert.

Umzug und finanzielle Unterstützung

Beim Bürgergeld gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, während der die Unterkunftskosten vollständig übernommen werden. Erst danach könnte ein Umzug notwendig sein. Leistungsbezieher können jedoch auch aus anderen Gründen umziehen, wobei die Kosten in den meisten Fällen erstattet werden.

Umzug beim Bürgergeld

Bürgergeldbezieher haben die Freiheit, ihren Wohnort ohne behördliche Zustimmung zu wählen. Wenn jedoch finanzielle Unterstützung für einen Umzug benötigt wird, sollte die zuständige Behörde vorab kontaktiert werden, um zu klären, ob der Umzug als notwendig erachtet wird und die Kosten übernommen werden. Nicht jeder Grund wird automatisch akzeptiert, und die Behörden können Nachweise verlangen.

Gründe für finanzielle Unterstützung bei einem Umzug

Ein Umzug aus beruflichen Gründen wird in der Regel vollständig finanziert, insbesondere wenn er mit einer Arbeitsaufnahme verbunden ist. Umzüge aus familiären Gründen wie Scheidung, Hochzeit oder Geburt werden ebenfalls unterstützt. Bei Kündigung des Mietvertrags hängt die Kostenübernahme von den Umständen ab. Schäden in der Wohnung sind nicht automatisch ein Umzugsgrund, es sei denn, der Vermieter behebt die Probleme nicht.

Finanzielle Leistungen bei einem Umzug und Renovierung

Bei einem anerkannt notwendigen Umzug werden Kosten wie Mietwagen und Verpackungsmaterialien übernommen, aber der Umzug muss eigenständig organisiert werden. Private Umzugshelfer müssen selbst gefunden werden. Umzugsunternehmen werden nur bei besonderen Umständen bezahlt. Bürgergeldbezieher haben Anspruch auf finanzielle Hilfe bei Renovierungsarbeiten, wenn diese im Mietvertrag festgeschrieben sind. Auch Renovierungskosten für die alte Unterkunft können berücksichtigt werden, ebenso wie allgemeine Schönheitsreparaturen, die beim Auszug erforderlich sind.

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