Sozialhilfe

Das Sozialgeld und das Bürgergeld sind Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und damit Teil der Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimus.
Wenn Sie Ihr Leben nicht selber finanzieren können, unterstützt Sie der Staat mit Sozialhilfe. Damit wird Armut verhindert und den Empfängern ein menschenwürdiges Leben ermöglicht.
Wenn Sie erwerbsfähig (sie könnten arbeiten gehen) und hilfebedürftig sind, erhalten Sie normalerweise Bürgergeld. Das Bürgergeld ist eine Leistung zur Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Sozialgeld erhalten Sie, wenn Sie selbst nicht erwerbsfähig sind oder unter 15 Jahre alt sind - also zum Beispiel Angehörige von Bürgergeld-Empfängern.
Beide - Bürgergeld und Sozialgeld - entsprechen der Höhe der Sozialhilfe. Sie setzen sich zusammen aus den Regelbedarfen (502 Euro für Alleinstehende), den Kosten für Miete und Heizung, den Beiträgen zu Versicherungen und eventuelle Mehrbedarfe bei Alleinerziehung, Schwangerschaft oder aus medizinischen Gründen.
Bürgergeld
Seit 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld die Grundsicherung – das ALG II abgelöst. Das Ziel des Bürgergeldes ist es Menschen, die leistungsberechtigt und erwerbsfähig sind, den Lebensunterhalt zu sichern und sie in Beschäftigung bringen.
Regelsätze pro Monat:
- Alleinstehende: 502 Euro
- unter 25-jährige, Nicht-erwerbstätige Erwachsene im Haushalt der Eltern: 402 Euro
- Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren: 420 Euro
- Kinder zwischen 6 und 13 Jahren: 348 Euro
- Kinder unter 6 Jahren: 318 Euro
Für Alleinerziehende und Schwangere werden Mehrbedarfe berücksichtigt.
- Schwangere haben ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf zusätzliche 17 % zum Regelbedarf.
- Bei Alleinerziehenden ist die Höhe des Mehrbedarfs abhängig von der Anzahl der Kinder und deren Alter, er bewegt sich zwischen 36 und 60 %.
Weitere Gründe für Mehrbedarfe sind:
- Behinderungen
- kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründen
- dauerhafter besonderer Bedarf z.B. Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem Kind
- Warmwassererzeugung durch einen Durchlauferhitzer
Unterkunft und Heizung
Die Grundsicherung umfasst ebenfalls die Kosten für Wohnung und Heizung in angemessener Höhe. Das schließt auch die Nebenkosten für Kalt- und Warmwasser mit ein. Wichtig dabei zu beachten ist die Angemessenheit. Welche Wohnungsgröße und Kosten angemessen sind ist bei Ihrem jeweiligen Jobcenter in einer Richtlinie festgelegt.
Einmalige Leistungen sind möglich bei der Gründung eines Haushaltes, der Geburt eines Kindes oder bei der Versorgung mit orthopädischen Schuhen.
Des Weiteren gelten höhere Freibeträge bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 Euro und 1.000 Euro. Hier dürfen ab sofort 30 % behalten werden. Auch das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (520 Euro) dürfen junge Menschen behalten. Das Einkommen aus Ferienjobs von Schülern bleibt gänzlich unberücksichtigt.
Mit dem Bürgergeld gibt es mehr Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen sowie Weiterbildungsgeld, welches für mehr Motivation sorgen soll.
Das Bürgergeld wird von den Jobcentern ausgezahlt. Ebenfalls im Jobcenter erhalten Sie Unterstützung bei der Suche nach Ausbildungs- und Arbeitsplätzen. Mit Weiterbildungen und Qualifizierungen wird Ihr Einstieg bzw. Wiedereinstieg in das Berufsleben gefördert.
Umzug und finanzielle Unterstützung beim Bürgergeld
Beim Bürgergeld gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, während der die Unterkunftskosten vollständig übernommen werden. Erst danach könnte ein Umzug notwendig sein. Leistungsbezieher können jedoch auch aus anderen Gründen umziehen, wobei die Kosten in den meisten Fällen erstattet werden.
Umzug beim Bürgergeld
Bürgergeldbezieher haben die Freiheit, ihren Wohnort ohne behördliche Zustimmung zu wählen. Wenn jedoch finanzielle Unterstützung für einen Umzug benötigt wird, sollte die zuständige Behörde vorab kontaktiert werden, um zu klären, ob der Umzug als notwendig erachtet wird und die Kosten übernommen werden. Nicht jeder Grund wird automatisch akzeptiert, und die Behörden können Nachweise verlangen.
Gründe für finanzielle Unterstützung bei einem Umzug
Ein Umzug aus beruflichen Gründen wird in der Regel vollständig finanziert, insbesondere wenn er mit einer Arbeitsaufnahme verbunden ist. Umzüge aus familiären Gründen wie Scheidung, Hochzeit oder Geburt werden ebenfalls unterstützt. Bei Kündigung des Mietvertrags hängt die Kostenübernahme von den Umständen ab. Schäden in der Wohnung sind nicht automatisch ein Umzugsgrund, es sei denn, der Vermieter behebt die Probleme nicht.
Finanzielle Leistungen bei einem Umzug und Renovierung
Bei einem anerkannt notwendigen Umzug werden Kosten wie Mietwagen und Verpackungsmaterialien übernommen, aber der Umzug muss eigenständig organisiert werden. Private Umzugshelfer müssen selbst gefunden werden. Umzugsunternehmen werden nur bei besonderen Umständen bezahlt. Bürgergeldbezieher haben Anspruch auf finanzielle Hilfe bei Renovierungsarbeiten, wenn diese im Mietvertrag festgeschrieben sind. Auch Renovierungskosten für die alte Unterkunft können berücksichtigt werden, ebenso wie allgemeine Schönheitsreparaturen, die beim Auszug erforderlich sind.
Aufstockendes Bürgergeld: Ergänzende Unterstützung für Arbeitnehmer
Was ist aufstockendes Bürgergeld?
Einige Arbeitnehmer in Deutschland verdienen nicht genug, um ihren eigenen Lebensunterhalt oder den ihrer Familie, insbesondere ihrer Kinder, zu sichern. In solchen Situationen haben Alleinerziehende die Möglichkeit, aufstockendes Bürgergeld beim Jobcenter zu beantragen. Etwa 30 Prozent der Bürgergeldempfänger sind Alleinerziehende, die zwar einer Erwerbstätigkeit nachgehen, deren Einkommen jedoch nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu gewährleisten. Dies tritt häufig bei Teilzeitjobs, Midijobs oder Tätigkeiten mit Mindestlohn auf.
Wer kann aufstockendes Bürgergeld beantragen?
Aufstockendes Bürgergeld kann von erwerbstätigen Geringverdienern beantragt werden, deren Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensbedarf ihrer Familie sicherzustellen. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch Selbstständige. Auch Personen in Kurzarbeit oder Empfänger von Arbeitslosengeld können aufstockendes Bürgergeld beantragen. Die Einkünfte der gesamten Familie werden berücksichtigt, da sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden.
Was zählt zum anrechenbaren Einkommen beim Bürgergeld?
Bei der Antragstellung für aufstockendes Bürgergeld müssen sämtliche Einkünfte der Bedarfsgemeinschaft angegeben werden. Dies umfasst unter anderem Gehälter, Einkommen aus Minijobs, Arbeitslosengeld, Unterhaltszahlungen, Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit, Renten und mehr.
Wie beantragt man aufstockendes Bürgergeld?
Der Antrag auf aufstockendes Bürgergeld erfolgt ähnlich wie der normale Bürgergeld-Antrag und kann online oder per E-Mail eingereicht werden. Einkommensnachweise wie Arbeitsverträge und Gehaltsabrechnungen müssen beigefügt werden. Weitere Nachweise wie Mietverträge und Betriebskostenabrechnungen sind ebenfalls erforderlich. Bei einem Mehrbedarf, etwa bei Schwangerschaft oder Schwerbehinderung, sind entsprechende Nachweise notwendig.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach individuellen Umständen und der Belastung des Jobcenters. Sie kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen dauern.
Gestaffelte Freibeträge: Wie wird das Einkommen angerechnet?
Um Arbeitnehmer zu ermutigen, trotz Bürgergeldbezugs zu arbeiten, sieht das Bürgergeldgesetz Freibeträge bei Erwerbseinkommen vor. Ein Teil des Einkommens innerhalb dieser Freibeträge wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet, wodurch aufstockende Bürgergeldempfänger mehr Geld behalten können als Nicht-Arbeitnehmer. Die Freibeträge für Erwerbstätigkeit sind im Bürgergeldgesetz geregelt.