Elterngeld

Elterngeld ist eine Leistung des Bundes für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen nach der Geburt weniger oder gar nicht zu arbeiten, um ihr Kind zu betreuen und zu erziehen. Elterngeld gibt es für alle Mütter und Väter, die im letzten Kalenderjahr vor der Geburt Ihres Kindes gemeinsam weniger als 500.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen hatten.
Mit Elterngeld können Sie gar nicht erwerbstätig sein, aber Sie können auch bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten, studieren oder eine Ausbildung absolvieren.
Basiselterngeld erhalten Sie mindestens für zwei Monate und bis zu zwölf Lebensmonate Ihres Kindes. Wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie zwei zusätzliche Monate erhalten.
Das Basiselterngeld liegt zwischen 300 und 1800 Euro pro Monat. Der genaue Betrag ist abhängig von Ihrem Einkommen vor der Geburt Ihres Kindes. In der Regel sind es um die 65% Ihres Netto-Einkommens. Eltern mit kleinen Einkommen oder keinem Einkommen vor der Geburt bekommen den Mindestbetrag. Die Beträge können höher sein, falls Sie weitere Kinder haben oder Zwillinge bekommen.
ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange wie Basiselterngeld erhalten – also bis zu 28 Monate. Wenn Sie nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Besonders lohnt sich ElterngeldPlus, wenn Sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten. In diesem Fall ist die Höhe annähernd gleich zum Basiselterngeld, aber die Auszahldauer doppelt so lange. Das ElterngeldPlus liegt zwischen 150 und 900 Euro pro Monat.
Mit dem Partnerschaftsbonus können auch Sie als Alleinerziehende oder Alleinerziehender zusätzlich für 2, 3 oder 4 aufeinander folgende Monate ElterngeldPlus erhalten, vorausgesetzt Sie arbeiten in diesen Monaten zwischen 24 und 32 Stunden durchschnittlich pro Woche.
Der Partnerschaftsbonus kann für alle Geburten nach dem 01.09.2021 beantragt werden. Der Partnerschaftsbonus beträgt je nach Ihrem Einkommen vor der Geburt zwischen 150 Euro und 900 Euro.
Haben Sie mehrere Kinder (Zwillinge oder ältere Geschwister) können Sie Zuschläge bekommen. Mit dem Elterngeld-Rechner können Sie unverbindlich ausrechnen lassen, wie hoch Ihr Elterngeld und der Partnerschaftsbonus sein können.
Mehr Informationen und Beispiele:
Sie können Basiselterngeld und ElterngeldPlus miteinander kombinieren. Prüfen Sie am besten mit einem Elterngeldrechner mit Planer [https://familienportal.de/familienportal/meta/egr], welche Kombination für Sie am sinnvollsten ist und wie hoch die Beträge voraussichtlich sein werden.
Der online-Elterngeldrechner kann Ihnen eine erste Orientierung für die Höhe Ihres Elterngeldanspruchs geben. Weitere Informationen, sowie den Elterngeldrechner finden Sie auf www.familienportal.de
Elterngeld müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragen. Die zuständige Elterngeldstelle ist abhängig von Ihrem Wohnort. Mit dem kostenlosen Antragsassistenten „ElterngeldDigital“ können Sie auch einen elektronischen Antrag auf Elterngeld stellen: www.elterngeld-digital.de
Basiselterngeld können Sie nur in den ersten 14 Lebensmonaten Ihres Kindes bekommen.
Automatisch gelten für Sie als Mutter des Kindes, die Lebensmonate in denen Sie Mutterschaftsgeld oder anderen Mutterschaftsleistungen bekommen, als Monate in denen Sie Basiselterngeld erhalten. Das heißt, egal ob Sie Basiselterngeld beantragt haben oder nicht, diese Monate werden von Ihren Monaten, in denen Sie Basiselterngeld bekommen könnten, abgezogen. In diesen Monaten können Sie weder Partnerschaftsbonus noch ElterngeldPlus bekommen.
Auch Monate, in denen Sie während des Mutterschutzes von Ihrer privaten Krankenversicherung Krankentagegeld erhalten haben, gelten als Basiselterngeld-Monate.
Elterngeld Informationen
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld-133568
PDF Elterngeld und Elternzeit – Für Geburten ab 01.09.2021
PDF ElterngeldPlus (in leichter Sprache)
Unter zwei Voraussetzungen gelten Sie als alleinerziehend:
- Sie wohnen mit Ihren Kind zusammen. Der andere Elternteil wohnt nicht mit Ihnen und nicht mit Ihrem Kind zusammen.
- Sie gelten steuerrechtlich als alleinerziehend. Das heißt, Sie können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommen. Diesen erhalten Sie im Normalfall nur, wenn Sie nicht mit einer anderen erwachsenen Person zusammen leben und wohnen. Bei Fragen berät Sie das Finanzamt oder ein Steuerberater.
Außerdem ist es in folgenden Fällen möglich, wie ein alleinerziehender Elternteil Elterngeld zu erhalten:
- Es ist für den anderen Elternteil unmöglich das Kind zu betreuen. Gründe hierfür können Krankheit oder Behinderung sein. „Berufliche Gründe“ reichen hier nicht aus. Die medizinischen Gründe müssen zum Beispiel durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
- Die Betreuung durch den anderen Elternteil stellt eine Gefährdung des Kindeswohls dar. Dieser Grund ist in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise wenn das Jugendamt der Auffassung ist, dass die Betreuung durch den anderen Elternteil mit Schäden für das seelische und körperliche Wohl des Kindes gerechnet werden muss.
Trifft eine dieser beiden Situationen auf Sie zu, dann haben Sie denselben Elterngeldanspruch wie Elternpaare unter der Voraussetzung, dass Sie mit dem Kind zusammenwohnen sowie steuerrechtlich als alleinerziehend gelten. Das heißt, Sie können das komplette Elterngeld alleine beanspruchen, also auch die 2 zusätzlichen Monate des Basiselterngeldes und den Partnerschaftsbonus bekommen.
Informationen unter "Witwenrente und Waisenrente"