Kindesunterhalt

Unterhalt ist eine Leistung einer Person, um für den Lebensbedarf einer anderen Person aufzukommen. Dabei kann Unterhalt eine Geldleistung sein, aber auch Sachen, Erziehung, Betreuung, Pflege und persönliche Zuwendung.

Bei einer Trennung der Elternteile muss geklärt werden, wer was für den Unterhalt leistet.

Meistens übernimmt ein Elternteil den Beitrag zum Unterhalt durch Pflege, Betreuung und Erziehung, während der andere Elternteil einen regelmäßigen Geldbetrag zahlt. Zahlt der Partner keinen Unterhalt – egal aus welchem Grund – kann Ihr Kind Unterhaltsvorschuss vom Staat bekommen.

Eltern müssen auch für den Unterhalt des Kindes aufkommen, wenn ein Stiefvater oder eine Stiefmutter in das Leben des Kindes tritt.

Wie viel Unterhalt bekommt mein Kind?

Einen ersten Eindruck von der Höhe des Unterhalts gibt die Düsseldorfer Tabelle. Die Tatsächliche Unterhaltsleistung ist vom Einkommen, dem Vermögen und den Lebensverhältnissen der Personen abhängig.

In der Mindestunterhalts-Verordnung wird jedes Jahr der gesetzliche Mindestunterhalt neu festgelegt. Der Unterhalt muss monatlich im Voraus bezahlt werden.

Der Elternteil, der Unterhalt als Geldleistung bezahlen muss, kann die Hälfte des Kindergeldes abziehen. Diese Regelung basiert darauf, da Kindergeld beiden Elternteilen in gleicher Höhe zusteht. Da bei getrennt lebenden Eltern die Alleinerziehende Person das gesamte Kindergeld erhält, darf der andere Elternteil die Unterhaltszahlung verringern, um diesen „Nachteil“ auszugleichen.

Leistet der andere Elternteil keinen Unterhalt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss bekommen.

Ihr Kind kann nur Unterhalt bekommen, wenn es bedürftig ist – also nicht im Stande sich selbst zu unterhalten – und wenn der andere Elternteil leistungsfähig ist. Hat Ihr Kind ein eigenes Einkommen, von dem es leben kann, hat es keinen Unterhaltsanspruch.

Sie können sich zum Thema Unterhaltsanspruch Ihres Kindes beim Jugendamt beraten lassen.

Beistand und Vaterschaftsfeststellung

Bei Streit um Unterhaltsverpflichtungen oder Schwierigkeiten bei der Vaterschaftsfeststellung kann beim Jugendamt Antrag auf Beistandschaft gestellt werden.

Der Beistand unterstützt bei der Ermittlung der Höhe des Unterhalts und wirkt auf eine Einigung zwischen den Eltern hin. Falls erforderlich, vertritt der Beistand Ihr Kind auch bei einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren.

Außerdem gehört auch die Unterstützung bei der Vaterschaftsanerkennung zu den Aufgaben des Beistandes.

Der Beistand kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Kindes beantragt werden und ist kostenlos. Das Kind muss minderjährig sein und in Deutschland leben. Beistand bei Schwierigkeiten: