Leistungen für Bildung und Teilhabe
Das Bildungspaket - auch Leistungen für Bildung und Teilhabe genannt - unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Wenn Sie Angebote aus Schule und Freizeit für Ihr Kind nicht bezahlen können, können einige Kosten vom Bildungspaket übernommen werden.
Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in Freizeit und Schule nutzen. Es werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert, damit Ihr Kind bessere Möglichkeiten hat am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und sich persönlich zu entfalten.
Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe zählen:
- der persönliche Schulbedarf (insgesamt 156 Euro je Schuljahr),
- die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten),
- eintägige Kita- und Schulausflüge (tatsächliche Kosten),
- mehrtägige Kita- und Klassenfahrten (tatsächliche Kosten),
- Lernförderung (tatsächliche Kosten - Nachhilfe kann auch genutzt werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist),
- die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kita (tatsächliche Kosten),
- die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z.B. im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlich).
Einige Gemeinden oder Städte bieten außerdem besondere Ermäßigungen oder Gutscheine an. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind geregelt im § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie im § 28 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) und im § 34 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII).
Leistungen für Bildung und Teilhabe - Bildungspaket
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales