Kindergeld

Was ist Kindergeld?

Zur Absicherung der grundlegenden Versorgung Ihrer Kinder ab der Geburt bis mindestens zu deren 18. Geburtstag erhalten Sie monatlich Kindergeld. Diese staatliche Geldleistung an Eltern unterstützt Sie im Unterhalt, Betreuung und der Ausbildung Ihrer Kinder. Vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren vom Kindergeld.

Das Kindergeld ist geregelt im:

Wer kann Kindergeld erhalten?

Kindergeld erhalten Eltern und Adoptiveltern. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Stiefeltern, Pflegeeltern, Geschwister oder Großeltern Kindergeld bekommen.

In Deutschland können Kindergeld erhalten:

  • Deutsche Staatsangehörige, die mit ihren Kindern in Deutschland leben.
  • Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, unter bestimmten Voraussetzungen
  • Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, unter bestimmten Bedingungen

Mehr Informationen finden Sie im:

Können ausländische Eltern Kindergeld bekommen?

Sie erhalten Kindergeld für Ihre Kinder, wenn diese in Deutschland oder in einem anderen Land der Europäischen Union (EU), Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz wohnen und gemeldet sind. Somit ist das Kindergeld unabhängig von der Staatsangehörigkeit Ihrer Kinder.

Sie können Kindergeld bekommen für

  • Ihre leiblichen Kinder,
  • Kinder Ihres Ehepartners oder Ihres eingetragenen Lebenspartners,
  • Ihre adoptierten Kinder,
  • Ihre Enkelkinder, mit denen Sie zusammenleben,
  • für Ihre Pflegekinder unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Familienkasse zahlt das Kindergeld monatlich aus bis mindestens zum 18. Lebensjahr des Kindes.

Wie viel Kindergeld bekomme ich?

Die Höhe des Kindergeldes ist nach der Anzahl Ihrer Kinder gestaffelt. Derzeit beträgt es:

  • für das erste und zweite Kind 219 Euro pro Monat
  • für das dritte Kind 225 Euro pro Monat
  • für das vierte Kind und jedes weitere Kind 250 Euro pro Monat.

Bei der Staffelung werden auch Ihre Kinder mitgezählt, die in einem anderen Haushalt leben. Das Kindergeld erhält das Elternteil, bei dem die Kinder wohnen.

Wie beantrage ich Kindergeld?

Kindergeld erhalten Sie, indem Sie nach der Geburt Ihres Kindes einen schriftlichen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen. Für den Antrag benötigen Sie Ihre steuerliche Identifikationsnummer sowie die steuerliche Identifikationsnummer Ihres Kindes. Das Formular finden Sie [hier] https://web.arbeitsagentur.de/opal/kgo-antraggeburt-ui/auswahl

Rückwirkend können Sie Kindergeld für bis zu 6 Monate beantragen. Zum Beispiel haben Sie keinen Antrag gestellt, Ihnen stand aber bereits Kindergeld zu. In diesem Fall wird Ihnen für bis zu 6 Monate rückwirkend das Kindergeld ausgezahlt.

Welcher Elternteil bekommt das Kindergeld bei getrennt lebenden Eltern?

Für ein minderjähriges Kind wird Kindergeld immer nur an einen Elternteil gezahlt. Leben die Eltern getrennt, bekommt das Elternteil das Kindergeld, beidem das Kind die meiste Zeit lebt.

Da das Kindergeld beiden Eltern zusteht, darf der Elternteil, der den Kindesunterhalt zahlen muss (also nicht mit dem Kind zusammen wohnt), die Hälfte des Kindergeldes vom Unterhalt abziehen. Also erhält die Alleinerziehende Person das volle Kindergeld und das Kind erhält den Unterhaltsanspruch minus 50% des Kindergeldes.

Lebt das Kinder weder bei dem einen noch bei dem anderen Elternteil, dann bekommt derjenige Elternteil das Kindergeld, der dem Kind den höheren Unterhalt zahlt. Wenn das Kind von beiden Elternteilen gleich viel oder gar keinen Unterhalt bekommt, dann können die beiden Elternteile untereinander bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhält.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Eine Alternative zum Kindergeld ist der Kinderfreibetrag.

Der Kinderfreibetrag ist oft für Haushalte mit höherem Einkommen interessant.

Am Ende des Jahres überprüft das Finanzamt automatisch im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuerveranlagung, ob Sie als Eltern mit dem ausbezahltem Kindergeld oder den Freibeträgen für Kinder günstiger kommen. Diese Prüfung muss nicht beantragt werden.

Kinderfreibeträge werden nicht ausgezahlt, sondern bei der Einkommenssteuer berücksichtigt. Das führt dazu, dass Sie weniger Steuern zahlen müssen.

Die Freibeträge für Kinder betragen zusammen 8.388 Euro und setzen sich aus dem Kinderfreibetrag in Höhe von 5.460 Euro und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.928 Euro zusammen.